Der Bericht dient der Erfüllung der Berichtspflichten der EU-Mitgliedsstaaten aus Artikel 15 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2023/1804.
Es wird bewertet, inwieweit Elektrofahrzeuge durch die Errichtung und den Betrieb von Ladepunkten zu einer höheren Flexibilität des Energiesystems und einer höheren Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Quellen beitragen konnten. Die Bundesregierung kommt zu dem Ergebnis, dass dies möglich, jedoch bisher nicht ausreichend erfolgt ist.