Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) hat am 25. Oktober 2024 seine Einschätzung zu den Änderungen im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung abgegeben.
Der Verband befürwortet alle Maßnahmen, die den schnellen Ausbau und den sicheren Betrieb des deutschen Stromnetzes sowie die Integration erneuerbarer Energien unterstützen. Insbesondere unterstützt er die angestrebten transparenteren und planbareren Netzanschlussprozesse. Darüber hinaus verweist der BDEW auf seine vorherige Stellungnahme zum 1. Referentenentwurf, da sich in vielen Punkten keine wesentlichen Änderungen ergeben haben, insbesondere in Bezug auf die Regelungen zur Beschaffungsabsicherung und zu Verbraucherrechten.
Kritisiert wird jedoch die sehr kurze Frist von nur zwei Tagen für die Stellungnahme, die als unangemessen angesehen wird. In dieser kurzen Zeit sei es unmöglich, einen nahezu 300 Seiten umfassenden Entwurf angemessen zu bewerten. Daher behält sich der Verband vor, zu einem späteren Zeitpunkt Alternativvorschläge zu unterbreiten.
Die Materialien der Novellierung finden Sie hier. Die Stellungnahme des BDEW finden Sie hier.