Am 29. August 2024 informierte die Bundesregierung den Bundestag über die Aktualisierung des Nationalen Energie- und Klimaplans. Angesichts der drohenden Verzögerungen bei der Erreichung der Ziele der UN-Resolution „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ vom 25. September 2015 sowie des Pariser Klimaabkommens, sei eine Anpassung der Ziele erforderlich. Auf europäischer Ebene wurden mit dem REPowerEU-Plan, dem Fit-for-55-Paket und dem Europäischen Klimaschutzgesetz wichtige Weichen gestellt.
Vor dem Hintergrund tiefgreifender geopolitischer, politischer und sozioökonomischer Veränderungen hat die Bundesregierung daher ihren Nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030 (NECP) überarbeitet.
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