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Klimaschutzbericht 2024

Am 30. August 2024 legte die Bundesregierung dem Bundestag den Klimaschutzbericht 2024 vor und erfüllte damit ihre Verpflichtung gemäß § 10 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG). Der Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen insgesamt, sowie in den einzelnen Sektoren. Zudem informiert er über den Umsetzungsstand der verschiedenen Klimaschutzprogramme und 
-maßnahmen. Erstmals enthält der Bericht auch eine Analyse zur CO2-Bepreisung in der Europäischen Union, zu technischen und internationalen Entwicklungen und deren Vereinbarkeit mit der nationalen CO2-Bepreisung und den Klimaschutzzielen. Dabei werden auch die Auswirkungen auf die einzelnen Sektoren gemäß § 5 Abs. 1 KSG beleuchtet.

Datum
Urheberschaft

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Gesetzesbezug