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Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)

Um dem Klimawandel zu begegnen hat sich die Bundesregierung durch internationale Vereinbarungen das Ziel gesetzt und durch europäisches Recht auch dazu verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen deutlich zu vermindern und den Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossen. Darüber hinaus ist es außerdem das Ziel der Bundesregierung, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu schaffen, auch in Hinblick auf die vom Strukturwandel besonders betroffenen Regionen. 

Die beiden genannten Ziele seien zusammen nur zu erreichen, wenn die für den Ausstieg angestrebte Transformation der Kohleregion ökonomisch, ökologisch und unter Berücksichtigung des demografischen Wandels sozial nachhaltig verlaufe. Der Ausstieg aus der Kohleförderung werde in Deutschland als Chance für wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand in den betroffenen Regionen verstanden und vorangetrieben, die Kohleregion solle sich zu einer international sichtbaren Modellregion einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung etablieren. 

Daher wurde zunächst das Strukturstärkungsgesetz Kohleregion und in dessen Folge das Investitionsgesetz Kohleregion (InvKG) beschlossen, auf die seit 2020 das Förderprogramm „STARK“ folgte, um die Menschen und ihr engagiertes Handeln zur Transformation und Entwicklung der Kohleregionen zu stärken. STARK soll die investiven Maßnahmen im Rahmen des InvKG flankieren. 

Förderfähig sind Projekte, 

  • die mind. einer Förderkategorie zugeordnet werden können,
  • die geeignet sind, die Förderziele zu erreichen,
  • die in den Fördergebieten nach §§ 2, 1 und 12 InvKG wirken,
  • die nicht ohne eine Zuwendung durch den Bund durchgeführt werden können und 
  • deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. 

Förderkategorien: 

  1. Vernetzung
  2. Wissens- und Technologietransfer
  3. Beratung
  4. Qualifikation / Aus- und Weiterbildung
  5. Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
  6. Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften 
  7. Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
  8. Außenwirtschaft 
  9. Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
  10. Innovative Ansätze
  11. Transformationstechnologien 
Bemerkungen

„STARK“ wurde am 13. August 2024 novelliert. 

Datum
Urheberschaft

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Gesetzesbezug