Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat im Juli 2024 sein Positionspapier zu den Rahmenbedingungen für Energy Sharing veröffentlicht. Darin macht der BDEW Vorschläge zur Förderung der Akzeptanz und zur Anregung von Investitionen in Energy Sharing in Deutschland. Der Verband fordert folgende Rahmenbedingungen:
- Energy Sharing-Gemeinschaften sollen den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und nicht nur bestehende Anlagen umwidmen.
- Die Leistungsgrenze für Erneuerbare-Energien-Anlagen in Energy Sharing-Gemeinschaften soll auf bis zu 500 kW festgelegt werden.
- Falls eine Förderung eingeführt wird, soll sie in Form von Direktzahlungen nach dem EEG erfolgen, nicht durch Befreiungen von Umlagen und Abgaben.
- Jährliche Nachweispflichten und Prüfaufwände durch Erneuerbare-Energie-Gesellschaften beim Netzbetreiber im Rahmen der EEG-Jahresabrechnung sollen vermieden werden.
- Die Abwicklung von Energy Sharing Modellen soll bestehenden und neuen Gemeinschaften ermöglicht werden.
- Auch Erneuerbare Energien-Gesellschaften müssen energiewirtschaftliche Pflichten erfüllen.
- Einheitliche Marktkommunikation (MaKo).
- Energy Sharing soll auch Flexibilitäten zur Verfügung stellen.
- Ausdehnung der Erneuerbare Energien-Gesellschaft innerhalb der Gebietszone eines Verteilnetzbetreibers.
- Definierte Rechte und Pflichten der Sharing Gemeinschaft.
- Nicht vom Recht zur Ausweitung der Privilegierung durch Energy Sharing auf neue große Stromvebraucher nach Art. 15a der Europäischen Strommarktdesign-Richtlinie Gebrauch machen.