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Analysen und Berichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gemäß § 48 des Messstellenbetriebsgesetzes im Jahr 2024 (Digitalisierungsbericht)

Die Digitalisierungsberichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemäß § 48 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sollen sicherstellen, dass die Digitalisierung der Energiewende stets zum größten volkswirtschaftlichen Nutzen erfolgt. Der vorliegende Digitalisierungsbericht ist nun der erste Bericht dieser Art und enthält umfassende Analysen und Berichte des BMWK. 

Dieser erste Digitalisierungsbericht beleuchtet, ob und inwieweit der Rechtsrahmen für die Digitalisierung der Energiewende den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Resilienz und Zukunftsfestigkeit gewachsen ist. Im ersten Kapitel wird umfassend die Berichtsgrundlage erläutert, die insbesondere auf Gutachten und einer BMWK-Branchenkonsultation beruht. Im zweiten Kapitel werden Schlussfolgerungen zu den konkreten Handlungsfeldern vorgelegt. Aufgrund der Ergebnisse der Vorarbeiten und Konsultationen, die gezeigt hätten, dass ohne kurzfristige zusätzliche komplettierende Maßnahmen in den genannten Bereichen der geglückte Neustart der Digitalisierung der Energiewende auf der Strecke bleibe, enthält das dritte Kapitel Optionen für eine geordnete, schlanke und zugleich zügige Umsetzung. 

Folgende kurzfristig notwendige Weichenstellungen für eine resilientere Digitalisierung werden genannt: 

  1. Systemnutzen der Digitalisierung konsequent heben und weiter ausbauen
  2. Wirtschaftlich robuster Rollout und gerechte Kostenverteilung
  3. Cybersicherheit und Schwarzfallrobustheit 
  4. Nachhaltigkeit und Verbraucherfreundlichkeit 

Zukünftig wird der Digitalisierungsbericht mindestens vierjährlich erscheinen. 

Datum
Urheberschaft

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Gesetzesbezug