Zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele ist die Energiewende im Bereich der Stromversorgung von zentraler Bedeutung. Diese verfolgt das Ziel einer grundlegenden Umstellung der Energieversorgung in Deutschland auf erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz.
Mit dem vorliegenden Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung hat der Bundesrechnungshof anhand ausgewählter Aspekte geprüft, ob die Bundesregierung die Energiewende entsprechend der energiepolitischen Zielen umsetzt. Hierbei bewertet er die Sicherheit, die Bezahlbarkeit und die Umweltverträglichkeit der Stromversorgung.
Im Ergebnis seiner Bewertung stellt der Bundesrechnungshof fest, dass die Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Energiewende unzureichend seien und gravierende Risiken für die Erreichung der energiepolitischen Ziele berge, die sich seit der letzten Prüfung im Jahr 2021 verschärft hätten. Die Bundesregierung sei im Verzug beim Ausbau der erneuerbaren Energien, der notwendigen Kraftwerksleistungen und der Stromnetze. Des Weiteren müssten die Kosten der Energiewende klar benannt und ein Ziel- und Monitoringsystem eingeführt werden, um die Umweltwirkungen der Energiewende systematisch zu bewerten.
Der Bundesrechnungshof fordert die Bundesregierung zur umgehenden Reaktion auf, um eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Stromversorgung zu gewährleisten.