Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zu den Regelungen der §§ 63 ff. EEG 2021, speziell für die Regelung nach § 63 Nummer 1a i. V. m. § 64a EEG 2021 für die Herstellung von Wasserstoff, ein Merkblatt erstellt. Mit Einführung des neuen Tatbestandes in der besonderen Ausgleichsregelung gemäß § 63 Nummer 1a i. V. m. § 64a EEG 2021 sollen neue Technologien zur Herstellung von Wasserstoff unterstützt werden und die Abwanderung der Wasserstoffproduktion ins Ausland verhindert werden.
Das BAFA gibt im Merkblatt Hinweise zu den folgenden Punkten:
- Kreis der Antragsberechtigten
- Materielle und formelle Antragsvoraussetzungen
- Anforderungen für Grünen Wasserstoff nach § 93 EEG 2021
- Beihilferechtliche Genehmigungsvorbehalte nach § 105 EEG 2021
- Mitwirkungspflichten nach § 69 EEG 2021
- Rechtsfolgen
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der BAFA.