In dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung vom 20. September 2019 sind Maßnahmen festgelegt, um die Ziele des Klimaschutzplans 2050 zur CO2-Minderung einzuhalten. Diese Maßnahmen umfassen vor allem eine CO2-Bepreisung und werden für die verschiedenen Sektoren Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Gebäude, Industrie etc. konkretisiert.
Unter anderem sieht das Klimaschutzprogramm vor, den "52-Gigawatt-Deckel" für Fotovoltaik aufzuheben, bei neuen Windenergieanlagen einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebieten einzuführen. Weiterhin wird das Ausbauziel für Windenergieanlagen auf See angehoben und die Kraft-Wärme-Kopplung soll weiterentwickelt und modernisiert werden.
Das Klimaschutzprogramm 2030 soll noch 2019 gesetzlich umgesetzt werden.