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BNetzA: Hinweis 2017/3 zum Mieterstromzuschlag

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Dezember 2017 ihren Hinweis 2017/3 »zum Mieterstromzuschlag als eine Sonderform der EEG-Förderung« veröffentlicht. Darin beantwortet sie u.a. Fragen zur Höhe des Mieterstromzuschlags und den Voraussetzungen, die von den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern eingehalten werden müssen, um den Mieterstromzuschlag zu erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

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Urheberschaft

Bundesnetzagentur

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