Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 13. Dezember 2017 ihren Hinweis 2017/2 veröffentlicht, in dem Sie auf die gesetzlichen Anforderungen hinweist, nach denen die Ersetzung, Erneuerung oder Erweiterung für die Übertragbarkeit des Bestandsschutzes nach den §§ 61c und 61d EEG 2017 zwingend vor dem 1. Januar 2018 vollständig abgeschlossen sein muss.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.