Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) legt mit dem Merkblatt für innovative KWK-Systeme die Zulassungsvoraussetzungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 (KWKG 2016) i. V. m. der KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) dar.
Hintergrund ist die Einführung von Ausschreibungen für die Förderung von innovativen KWK-Systeme durch das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugungs aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung vom 22. Dezember 2016.
Das Merkblatt richtet sich an die Antragsteller innovativer KWK-Systeme und enthält die Anforderungen, die das BAFA an die für die Zulassung erforderlichen Nachweise und Unterlagen stellt.