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BAFA: Hinweisblatt Stromzähler für stromkostenintensive Unternehmen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mit seinem Hinweisblatt zu Stromzählern für stromkostenintensive Unternehmen (s. Anhang) seine Verwaltungspraxis für die Antragstellung 2018 (Ausschlussfrist: 30. Juni 2018) für das Begrenzungsjahr 2019 in der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2017 geregelt. In dem Hinweisblatt werden die Vorgaben des Mess- und Eichrechts sowie mögliche Ausnahmeregelungen und Erleichterungen hinsichtlich des Nachweises des Selbstverbrauchs im Fall von Stromweiterleitungen an Dritte dargelegt.

 

 

Bemerkungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeitet an einer gesetzlichen Regelung zur Besonderen Ausgleichsregelung hinsichtlich der Abgrenzung selbstverbrauchter Strommengen von weitergeleiteten Strommengen. Das vorliegende Hinweisblatt greift insofern einer gesetzlichen Regelung vor und wird nach Inkrafttreten einer entsprechenden gesetzlichen Regelung an die dann geltende Rechtslage angepasst.

Datum
Urheberschaft

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Fundstelle