Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 9. März 2017 sein Eckpunktepapier zur Förderung von Mieterstrom veröffentlicht (s. Anhang).
Das Eckpunktepapier enthält Informationen zu
- der Gestaltung der Förderung, wobei eine EEG-Vergütung des Mieterstroms (direkte Förderung) gegenüber der Reduzierung der EEG-Umlage (indirekte Förderung) bevorzugt wird,
- den Rahmenbedingungen der Förderung, wobei u.a. zur räumlichen Abgrenzung der Mieterstromförderung auf das Wohngebäude mit Solaranlage abgestellt wird,
- flankierenden Maßnahmen wie bspw. Messkonzepten, wobei der Einsatz intelligenter Messsysteme gegenüber dem Summenzählermodell präferiert wird,
- Verteilungseffekten und Einnahmeausfällen durch Mieterstrommodelle.
Nachfolgend gelangen Sie zu
- der vorangegangen Studie zu Mieterstrom im Auftrag des BMWi,
- dem auf das Eckpunktepapier folgenden Referentenentwurf und weiterem Material zum Mieterstromgesetz.