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BNetzA: Positionspapier zu den Anforderungen an Messeinrichtungen nach § 21b Abs. 3a und 3b EnWG - BK6-09-170

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Die Beschlusskammern 6 bis 9 der  Bundesnetzagentur haben am 23.06.2010 ein Positionspapier zu den Anforderungen an Messeinrichtungen nach § 21b Abs. 3a und 3b EnWG auf den Internetseiten der BNetzA veröffentlicht.

Die Absätze 3a und 3b des § 21b EnWG verlangen vom jeweiligen Messstellenbetreiber den Einbau bzw. das Angebot von Messeinrichtungen, die „dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln“.

Das Positionspapier befasst sich dabei als Auslegungshilfe damit, welche Mindestausstattung bei solchen Messeinrichtungen, die nach § 21b EnWG  vom Messstellenbetreiber nach Absatz 3a der Vorschrift ab dem 1. Januar 2010 bei neu anzuschließenden Gebäuden bzw. bei größeren Renovierungen einzubauen oder die nach Absatz 3b beim Ersatz vorhandener Messeinrichtungen zumindest anzubieten sind, erforderlich sind.

Datum
Urheberschaft

Bundesnetzagentur

Gesetzesbezug