Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 5. November 2013 Leitlinien für staatliche Interventionen im Stromsektor vorgelegt. Auch wenn es sich hierbei um keinen verbindlichen Rechtsakt handelt, sollen diese Leitlinien den Mitgliedstaaten als Rahmenvorgaben bei deren Umgestaltung der bestehenden Regelungen zur Förderung Erneuerbarer Energien dienen. Zudem versucht die Kommission ihnen Anregungen für eine bessere Vereinbarkeit dieser staatlichen Interventionen und klimaschutzpolitischer Ziele mit den Anforderungen des EU-Binnenmarktes, des Wettbewerbsrechts, der Kontrolle von Beihilfen und der Vermeidung erheblicher Steigerungen der Energiepreise für Privathaushalte zu vermitteln.