Der von Bundesumweltminister Peter Altmaier vorgestellte „Verfahrensvorschlag zur Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“ verfolgt das Ziel, die politische Debatte über eine grundlegende Neuordnung des EEG zu strukturieren. Zum Ablauf der Reform wird unter anderem vorgeschlagen, eine sorgfältige fachliche Vorbereitung - z.B. über die Plattform „Erneuerbare Energien“ des BMU - sicherzustellen, den EEG-Dialog durch eine persönliche Beratergruppe zu ergänzen, einen breiten politischen Konsens herzustellen und in die politische Debatte über eine Veranstaltungsreihe bis Ende Mai 2013 die (Fach-)Öffentlichkeit einzubeziehen, bevor nach Abschluss der Veranstaltungsreihe ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden kann. Als mögliche konkrete Änderungen des EEG benennt der Verfahrensvorschlag unter anderem
- die Festlegung eines Zieles von 40% Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2020 sowie von (wie bislang) 80% bis 2050,
- die Gestaltung des Ausbaus Erneuerbarer Energien in gleichmäßigen Schritten,
- die Festlegung genereller, aber auch weiterer energieträgerspezifischer Ausbauziele,
- die Festlegung der Marktfähigkeit als gesetzliches Ziel,
- die Schaffung von Instrumenten der geographischen und regionalen Steuerung zur Abstimmung des Ausbaus Erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau und den konventionellen Energien sowie
- die Berücksichtigung von Speicher-Aspekten.