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Netzentwicklungsplan 2012 der ÜNB durch BNetzA bestätigt

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Die BNetzA hat am 27. November 2012 den Netzentwicklungsplan (NEP) 2012 der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TransnetBW und TenneT gemäß § 12c EnWG bestätigt. Den ersten und zweiten Entwurf des NEP 2012 sowie die Dokumente des öffentlichen Konsultationsverfahrens können Sie unter http://www.netzentwicklungsplan.de/ abrufen. Diejenigen im NEP 2012 vorgeschlagenen Netzausbaumaßnahmen, die die BNetzA als prioritär bestätigt hat, werden als Grundlage für den Entwurf des Bundesbedarfsplanes dienen, den die BNetzA gemäß § 12e EnWG der Bundesregierung vorlegt. Der Bundesbedarfsplan soll dann als Gesetz verabschiedet und Grundlage eines beschleunigten Netzausbaus im Bereich des Übertragungsnetzes werden, für den nach dem NABEG (vgl. dort § 2 Abs. 1) verkürzte Planungs- und Genehmigungsverfahren gelten.

Bemerkungen

Besprechung des ersten NEP-Entwurfes in neue energie 07/2012, 30-33.

Datum
Urheberschaft

50Hertz, Amprion, TransnetBW, TenneT

Gesetzesbezug