Auf dieser Seite finden Sie Fachbeiträge vornehmlich von öffentlichen Stellen und Verbänden zu den in der Clearingstelle EEG|KWKG behandelten Themen. Die Beiträge sind chronologisch geordnet.
Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU uns SPD haben am 1. Juli 2015 eine politische Vereinbarung über die Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende getroffen (s. Anhang). Danach soll der bestehende Strommmarkt zum Strommarkt 2.0 weiterentwickelt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 27. März 2015 ein Eckpunktepapier Strommarkt veröffentlicht. Darin werden für einen verlässlichen und kostengünstigen Strommarkt, der den zukünftigen Anforderungen an die Energiewende gerecht werden soll, Eckpunkte zu den nachfolgenden Themen vorgestellt:
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) geht in seinem Schreiben vom 25. März 2015, III B 6 V 4250/05/10003: 004 (s. Anhang) eingangs auf den Anlagenbegriff nach § 12b Abs. 2 StromStV ein und befasst sich anschließend mit der Frage, ob eine zentrale Steuerung zum Zweck der Stromerzeugung i.S.d. § 12b Abs.
Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 23. März 2015, III B 6 V 4250/05/10003 (s. Anhang) enthält Hinweise
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 17. Februar 2015 ein Eckpunktepapier zum Verordnungspaket "Intelligente Netze" veröffentlicht.
Im Oktober 2014 wurde das Grünbuch zum Strommarkt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht, um damit eine breite Diskussion und Konsultation zum zukünftigen Strommarktdesign anzuregen.
Durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 19. September 2014, GZ IV D 2 - S 7124/12/10001-02 (s. Anhang) wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010 (BStBl I S. 846) geändert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat bislang die Berichte zur Vorbereitung des Erfahrungsberichtes 2014 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) veröffentlicht (siehe Anhang). Gemäß § 65
Die Europäische Kommission hat am 9. April 2014 neue Vorschriften für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie verabschiedet. Die Leitlinien sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, ihre Klimaziele im Jahr 2020 zu verwirklichen und Marktverzerrungen entgegenwirken, die aufgrund der Förderung der erneuerbaren Energien entstehen können.
In seinem Sondergutachten vom 23. Dezember 2013 diskutiert der Sachverständigenrat für Umweltfragen ein neues Strommarktdesign für Deutschland und befasst sich u.a. mit der Funktionsweise des Strommarktes, den technischen Eigenschaften eines flexiblen und strombasierten Energiesystems und dem Strommarktdesign bei Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien.
Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 5. November 2013 Leitlinien für staatliche Interventionen im Stromsektor vorgelegt. Auch wenn es sich hierbei um keinen verbindlichen Rechtsakt handelt, sollen diese Leitlinien den Mitgliedstaaten als Rahmenvorgaben bei deren Umgestaltung der bestehenden Regelungen zur Förderung Erneuerbarer Energien dienen.
Diese Plattform ist Teil des Projektes „OffWEA“, welches die Stiftung Offshore-Windenergie im A
Die vom Umweltgutachterausschuss (UGA) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit herausgegebene Leitlinie zu den Aufgaben der Umweltgutachter im Bereich der Gesetze für den Vorrang der Erneuerbaren Energien (EEG 2009 und 2012) für Wasserkraft, Biomasse und Geothermie stellt eine Hilfestellung bei der Definition der Aufgaben von Umweltgutachtern in den Bereichen Wasserkraft, Biomasse und Geothermie dar und skizziert ein einheitliches Vorgehen bei der Prüfung von Stromerz
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet auf ihrer Internetpräsenz einen ausführlichen Frage-Antwort-Katalog für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie in Bezug auf die technischen Anforderungen gem. § 6 Abs. 1-3 EEG 2012 an.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Dezember 2012 ein Positionspapier zu den technischen Vorgaben nach § 6 Abs. 1 und Abs. 2 EEG 2012 herausgegeben.
Die BNetzA hat am 27. November 2012 den Netzentwicklungsplan (NEP) 2012 der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TransnetBW und TenneT gemäß § 12c EnWG bestätigt.
Hinweise des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) zur Anwendung der „Verordnung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie (Managementprämienverordnung - MaPrV)“.
Der von Bundesumweltminister Peter Altmaier vorgestellte „Verfahrensvorschlag zur Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“ verfolgt das Ziel, die politische Debatte über eine grundlegende Neuordnung des EEG zu strukturieren. Zum Ablauf der Reform wird unter anderem vorgeschlagen, eine sorgfältige fachliche Vorbereitung - z.B.
Große Anfrage der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/10366, s. Anhang) an die Bundesregierung zur Energiewende und deren Kosten für Verbraucher und Unternehmen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat das Forschungsjahrbuch Erneuerbare Energien 2011 herausgegeben, welches die im Jahr 2011 vom Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des BMU geförderten Forschungsprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien vorstellt.
Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre mit Informationen im Bereich Biomasse insbesondere zu einschlägigen Regelungen des EEG 2012, des EEG 2009, des Genehmigungsrechtes sowie zu Förderprogrammen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) setzt sich in seinem Schreiben vom 30. März 2012, III B 6 - V 4250/05/10003: 004 (s. Anhang) mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen mehrere kleine Erzeugungsanlagen, die an verschiedenen Standorten stehen, nach § 12b Abs. 2 Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) zu einer Anlage zusammenzufassen sind.
Nachfolgend gelangen Sie
Mit dem „Evaluierungsbericht zur Ausgleichsmechanismusverordnung“ legt die Bundesnetzagentur (BNetzA) dem BMU und dem BMWi eine Evaluierung und Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung des Ausgleichsmechanismus für das
Von der Landesanstalt für Landwirtschaft Bayern (LfL) und vom Fachverband Biogas e.V. erarbeitete Auslegungshilfe, in welcher LfL und Fachverband die in den Anlagen 1-3 der BiomasseV 2012 aufgelisteten Einsatzstoffe nach ihrem Verständnis näher beschreiben.