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Organisation und Verfahrensentgelte

Ihr kostengünstiger Weg zur Klärung

Für jedes Verfahren erhebt die Clearingstelle ein Entgelt. Es entlastet den Bundeshaushalt, deckt den laufenden Betrieb und bringt den Mitarbeitenden keinerlei Vorteile. Die Entgeltordnung der Clearingstelle (EntgeltO) legt die Höhe fest. Die Beteiligten entscheiden, wie sie das Entgelt aufteilen. Eine Zahlung ist jedoch Voraussetzung, damit das Verfahren starten kann. Anwaltskosten und weitere Ausgaben wie Beweiserhebungen oder Gutachten tragen die Beteiligten selbst.

Mit unserem Entgeltrechner können Sie unverbindlich ermitteln, welches Entgelt in Ihrem Fall anfällt.