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Votum zu § 19 EEG 2009 - Emissionsminimierungsbonus - BioSt-NachVwV - Geschäftsstellenmitarbeiter/innen gesucht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat das Votum 2009/27 - Inbetriebsetzung (nicht) innerhalb von zwölf Kalendermonaten im Sinne des § 19 EEG 2009 - erlassen und ein Hinweisverfahren zu Beginn und Dauer des Anspruchs auf Zahlung des Emissionsminimierungsbonus' eingeleitet.

Vom Bundesumweltministerium wurde die Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung erlassen.

Zudem zieht die Clearingstelle EEG im Zuge der personellen Vergrößerung virtuell und physisch um und sucht weitere Geschäftsstellenmitarbeiter/innen. Bewerbungsschluss ist der 14. Februar 2010.

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Veröffentlichung des Votums 2009/27

In diesem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin mit der vorher errichteten Biogasanlage einer weiteren Anlagenbetreiberin zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall und unter Heranziehung des Hinweises 2009/13 der Clearingstelle EEG verneint).

Der Leitsatz lautet:

Ein Generator, der im Dezember 2006, und eine Anlage, die im Dezember 2005 in Betrieb gesetzt worden sind, sind nicht innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten im Sinne von § 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009 in Betrieb gesetzt worden. (Fortführung des Hinweises 2009/13 vom 5. November 2009.)

Den Volltext des anonymisierten Votums können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/VotV/2009/27 abrufen.

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2009/28 - Emissionsminimierungsbonus - Beginn und Dauer des Anspruchs

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2009 ein Hinweisverfahren zu dem Thema "Emissionsminimierungsbonus - Beginn und Dauer des Anspruchs" eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen für die von der Clearingstelle EEG ausgewählten akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen läuft bis zum 5. Februar 2010.

Den Eröffnungsbeschluss des Hinweises können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/HinwV/2009/28 abrufen.

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BioSt-NachVwV - Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und -stellen nach der BioSt-NachV

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachVwV) am 10. Dezember 2009 erlassen. Die BioSt-NachVwV ist am 18. Dezember 2009 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Die BioSt-NachVwV bestimmt näher, welche Voraussetzungen für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen nach § 33 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) sowie für die Anerkennung von Zertifizierungsstellen nach § 43 BioSt-NachV zu beachten
sind.

Sie finden die Verwaltungsvorschrift als PDF-Dokument unter http://www.clearingstelle-eeg.de/BioSt-NachVwV.

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Geschäftsstellenmitarbeiter/in und Empfangsmitarbeiter/in gesucht!

Die Clearingstelle EEG sucht jeweils zum 1. März 2010 eine kauffrauliche/einen kaufmännischen Geschäftsstellenmitarbeiter/in in Vollzeit und eine/einen Empfangsmitarbeiter/in in Teilzeit.

Die Stellenangebote finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/stellenangebote. Bewerbungsschluss ist jeweils der 14. Februar 2010.

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Umzug der Clearingstelle EEG - wir bitten um Ihr Verständnis!

Die Clearingstelle EEG zieht ab sofort sowohl virtuell als auch innerhalb des Kontorhauses Hefter in der Charlottenstraße 65, Berlin-Mitte, um. Wir bitten Sie daher um Verständnis dafür, dass unsere Internetpräsenz einschließlich der darin enthaltenen Datenbank bis etwa Anfang Februar 2010 nicht
aktualisiert wird und wir im Zeitraum vom 4. Februar bis einschließlich zum 8. Februar 2010 weder telefonisch noch per elektronischer Post oder Telefax erreichbar sein werden.

Wichtig für Sie: Unsere Kontaktdaten ändern sich nicht! Sie erreichen uns nach dem Umzug wie gewohnt.

Wir freuen uns, ab Mitte Februar 2010 mit einer verbesserten Internetpräsenz und in neuen Räumlichkeiten für Sie da zu sein.

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Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -

Clearingstelle EEG
Kontorhaus Hefter
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de
post@clearingstelle-eeg.de