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Empfehlung 2008/20 zum Messwesen - EEG 2009 geändert - Juristinnen/Juristen gesucht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat am 29. Dezember 2009 ihre Empfehlung zur Zuständigkeit und Kostentragung für die Messeinrichtungen von Anlagen im Sinne des EEG 2004 (ohne registrierende Leistungsmessung) einstimmig beschlossen.

Zudem ist das EEG 2009 durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz geändert worden.

Die Clearingstelle EEG wird sich in diesem Jahr personell vergrößern. Es sind zwei Mitgliedsstellen zu besetzen, für die wir Volljuristinnen bzw. Volljuristen suchen. Bewerbungsschluss ist der 24. Januar 2010.

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Veröffentlichung der Empfehlung 2008/20 zur Zuständigkeit und Kostentragung für Messeinrichtungen von Anlagen im Sinne des EEG 2004 (ohne registrierende Leistungsmessung)

Die Clearingstelle EEG hat ihre o.g. Empfehlung einstimmig beschlossen. Die Empfehlung klärt, wer für die Messung der eingespeisten und der bezogenen elektrischen Arbeit sowie für Errichtung und Betrieb der Messeinrichtungen zuständig ist, und welche Regelungen hierbei neben § 13 Abs. 1 EEG 2004 gegebenenfalls anzuwenden sind.

Den Volltext der Empfehlung sowie die dieser vorausgegangenen Stellungnahmen der bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/EmpfV/2008/20 abrufen.

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Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) vom 22. Dezember 2009 wurde am 30. Dezember 2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 3950, 3955) verkündet.

Durch Artikel 12 des Gesetzes wird folgender Absatz 1a in § 66 EEG 2009 eingefügt:

(1a) Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 im Rahmen einer modularen Anlage betrieben wurden, gelten abweichend von § 19 Absatz 1 als einzelne Anlagen. Als modu­lare Anlage gelten mehrere Anlagen, die aus mehreren Generatoren und jeweils einer diesen Generatoren zugeordneten Energieträgereinrichtung, insbesondere einer Einrichtung zur Erzeugung gasförmiger Biomasse oder zur Lagerung flüs­siger Biomasse, bestehen, und nicht mit baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind.

Die Neuregelung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.

Sie finden eine nur lesbare Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes als PDF-Dokument auf unserer Seite zum EEG 2009 unter http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2009.

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Volljuristinnen/Volljuristen als Mitglieder der Clearingstelle EEG gesucht

Die Clearingstelle EEG wird sich personell vergrößern und sucht zwei Juristinnen bzw. Juristen als Mitglieder der Clearingstelle EEG. Das Stellenangebot finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/stellenangebote.
Bewerbungsschluss ist der 24. Januar 2010.

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Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Jahresbeginn 2010. Über Ihr Interesse an unserer Arbeit freuen wir uns!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -

Clearingstelle EEG
Kontorhaus Hefter
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de
post@clearingstelle-eeg.de