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Sind Netzbetreiber berechtigt, von Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Angabe der Steuernummer zu verlangen?

Jedenfalls nicht aufgrund des EEG. Anlagenbetreiberinnen und -betreiber müssen im Hinblick darauf, dass die gesetzlichen Vergütungs- bzw. Fördersätze im EEG stets ohne Umsatzsteuer angegeben werden, ihrem Netzbetreiber jedoch mitteilen, ob sie als Unternehmerinnen bzw. Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt sind oder nicht. Ferner gibt es außerhalb des EEG steuer-, handels- und gesellschaftsrechtliche Pflichten zur Mitteilung von Steuernummern, zum Beispiel auf Rechnungen nach § 14 UStG oder auf dem Geschäftspapier einer GmbH.

Weitere Informationen zum Steuerrecht beim Betrieb einer Solaranlage finden Sie in unserem FAQ "Welche steuerrechtlichen Auswirkungen hat der Direktverbrauch von Strom aus Fotovoltaikanlagen?"

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