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Hinweis zu 'zwölf Kalendermonaten' in § 19 EEG 2009 - Empfehlungsverfahren 2008/50 eingestellt

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat am 5. November 2009 ihren Hinweis zur Auslegung der Wendung "innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb gesetzt" (§ 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009) beschlossen sowie den Einstellungsbeschluss zum Empfehlungsverfahren 2008/50 veröffentlicht.

Wir freuen uns auf und über Ihr Interesse an unseren Arbeitsergebnissen!

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Veröffentlichung des Hinweises 2009/13 zu "zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten"

Die Clearingstelle EEG hat ihren Hinweis zur Auslegung der Wendung "innerhalb
von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb gesetzt" in § 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009 am 5. November 2009 einstimmig beschlossen.

Sie kommt darin zu den Ergebnissen, dass

- bei der Fristbestimmung des § 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009 der Monat der Inbetriebsetzung der vorletzten Anlage unabhängig von deren taggenauer Inbetriebsetzung vollständig mitzuzählen ist,

- der letzte Generator nur dann "innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten" in Betrieb gesetzt worden ist, wenn er spätestens mit Ablauf mit Ablauf des elften auf die Inbetriebsetzung der vorletzten Anlage folgenden Kalendermonats in Betrieb gesetzt worden ist.

Beispielsweise führt dies bei einer am 10. November 2008 in Betrieb gesetzten vorletzten Anlage dazu, dass zum Zweck der Ermittlung der Vergütung des jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generators die Anlagen nur dann als eine Anlage gelten, wenn der letzte Generator spätestens am 31. Oktober 2009 in Betrieb gesetzt wurde. Bereits eine Inbetriebsetzung am 1. November 2009 führt nicht mehr zu einer Anlagenzusammenfassung zum Zweck der Ermittlung der Vergütungshöhe gem. § 19 EEG 2009.

Den Volltext des Hinweises sowie die diesem vorausgegangenen Stellungnahmen der ausgewählten und bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/HinwV/2009/13 abrufen.

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Einstellungsbeschluss zum Empfehlungsverfahren 2008/50 "Anwendung von § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf Altanlagen ohne PV-Anlagen"

Die Clearingstelle EEG hat das Empfehlungsverfahren 2008/50 "Anwendung von § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf Altanlagen ohne PV-Anlagen" per einstimmigen Beschluss eingestellt. In ihrer ausführlichen Begründung nimmt sie vollumfänglich auf die vorangegangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Bezug.

Den Volltext des Einstellungsbeschlusses sowie die ihm vorausgegangenen Stellungnahmen der bei der Clearingstelle EEG akkreditieren Verbände und registrierten öffentlichen Stellen können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/EmpfV/2008/50 abrufen.

Die vorangegangenen Beschlüsse des BVerfG, auch die bislang unveröffentlichten Beschlüsse, können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/node/661 nachlesen.

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Wir freuen uns, wenn Sie uns und unseren Rundbrief weiterempfehlen - freundliche Grüße aus Berlin!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -

Clearingstelle EEG
Kontorhaus Hefter
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de
post@clearingstelle-eeg.de