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Empfehlung zum Landschaftspflege-Bonus veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat heute ihre Empfehlung zum Landschaftspflege-Bonus veröffentlicht. Zudem weisen wir aus aktuellem Anlass noch einmal auf unsere Empfehlung 2009/5 hin.

Wir freuen uns auf und über Ihr Interesse an unseren Arbeitsergebnissen!

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Veröffentlichung der Empfehlung 2008/48 zum "Landschaftspflege-Bonus"

Die Clearingstelle EEG hat ihre Empfehlung zum Landschaftspflege-Bonus nach dem EEG 2009 einstimmig beschlossen.
 
Sie kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Begriff des Landschaftspflegematerials aktivitätsbezogen und weit auszulegen ist. Pflanzen oder Pflanzenbestandteile fallen dann im Rahmen der Landschaftspflege an, wenn sie bei Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung eines bestimmten Zustands der Natur und Landschaft anfallen. Hierunter fallen auch Materialien aus forst- und landwirtschaftlicher sowie gartenbaulicher Tätigkeit, sofern diese jeweils vorrangig der Landschaftspflege dient. Eine widerlegliche Vermutung spricht für ein "Anfallen im Rahmen der Landschaftspflege", wenn Schnitt- und Mahdgut bei Tätigkeiten auf von der Clearingstelle EEG im Einzelnen aufgelisteten Flächen anfällt. Indizien dafür, dass die Tätigkeiten auf anderen als den aufgelisteten Flächen vorrangig der Landschaftspflege dienen, sind der Verzicht auf den Einsatz von mineralischem Dünger und chemischen Pflanzenschutzmitteln sowie maximal zwei Mahdtermine pro Kalenderjahr.

Des Weiteren gibt die Clearingstelle EEG Empfehlungen zur Auslegung des Begriffs des "überwiegenden Einsatzes zur Stromerzeugung", zur Bestimmung des quantitativen Bezugsrahmens sowie zu Nachweis- und Beweislastfragen.

Den Volltext der Empfehlung sowie die ihr vorausgegangenen Stellungnahmen der bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen sowie das vorbereitende Gutachten des Deutschen BiomasseForschungsZentrums (DBFZ) können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/EmpfV/2008/48 abrufen.

Weitere Informationen zum Landschaftspflege-Bonus finden Sie auch bei den Materialien zu unserem 4. Fachgespräch "Landschaftspflege-Bonus im EEG 2009" vom 27. Februar 2009 unter http://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche.

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Hinweis auf Empfehlung 2009/5 "Anlagenzubau bei Fotovoltaikanlagen über den Jahreswechsel 2008/2009"

Aufgrund des nahenden Jahreswechsels 2009/2010 weisen wir noch einmal auf
die Empfehlung 2009/5 der Clearingstelle EEG hin. Sie bezieht sich aufgrund des damaligen Wechsels vom EEG 2004 zum EEG 2009 zwar insbesondere auf den vorigen Jahreswechsel, enthält jedoch auch für den kommenden Jahreswechsel zutreffende Aussagen:

- Jedes Modul ist eine Anlage i.S.d. EEG 2009.

- Der individuelle Inbetriebnahmezeitpunkt entscheidet über die Vergütung des von dem Modul erzeugten Stroms.

- Schließlich ist auch die Degression für jede einzelne Anlage gemäß ihrem jeweiligen Inbetriebnahmezeitpunkt zu bestimmen.

Die vollständige Empfehlung mit allen Leitsätzen können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/EmpfV/2009/5 nachlesen.

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Wir freuen uns, wenn Sie uns und unseren Rundbrief weiterempfehlen - freundliche Grüße aus Berlin!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens

Clearingstelle EEG
Kontorhaus Hefter
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de
post@clearingstelle-eeg.de