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Manchmal bedeutet später mehr. Was ist entscheidend für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme?

Die Vergütung für Windenergie steigt aufgrund des EEG 2009 zum Jahreswechsel um etwas über 1 ct/kWh. Für Betreiber, deren Anlagen zum Jahresende 2008 kurz vor der Fertigstellung und dem Netzanschluss standen, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Inbetriebnahme erst nach dem 31. Dezember 2008 erfolgt. Der Beitrag geht zur Beantwortung dieser Frage insbesondere darauf ein, wann ein "Inbetriebsetzen" im Sinne von § 3 Abs. 4 EEG 2009 vorliegt.
Datum
Autor(en)
Claudia Bischof und Oliver Kunert
Fundstelle
EE (Erneuerbare Energien) 12/2008, 64-65