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BGH: Wann sind Fotovoltaikanlagen i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht?

Leitsatz: Fotovoltaikanlagen sind nur dann im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 ausschließlich auf oder an einem Gebäude angebracht, wenn das Gebäude als Trägergerüst die Hauptsache bildet, von der die darauf oder daran befestigte Anlage in ihrem Bestand abhängig ist. Hieran fehlt es, wenn das Tragwerk ohne Zwischenschaltung eines durch eine eigene statische Trägerkonstruktion gekennzeichneten Gebäudes darauf ausgerichtet ist, die Fotovoltaikmodule zu tragen.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen
VIII ZR 313/07
Fundstelle
Vorinstanz(en)
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 01.11.2007 - 15 U 12/07; LG Kassel, Urt. v. 06.12.2006 - 9 O 1252/06