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Nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere

Am 1. Oktober 2008 beschloss das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministers eine nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere. Damit folgt die Bundesregierung den Vorgaben der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (RL 2008/56/EG). Die Strategie identifiziert Spannungsfelder zwischen der wirtschaftlichen Nutzung der Meere und dem Schutz der Meeresumwelt. Dabei formuliert sie für verschiedene Problemkreise – z.B. Klimawandel, Biodiversität, Überfischung, Schadstoffeintrag – Zielvorgaben. Für die Nutzung der Windenergie auf See formuliert die Stategie das Ziel, dass die damit verbundenen möglichen Risiken für die Meeresumwelt sowie für andere maßgebliche Nutzer weitestgehend minimiert werden, u.a. indem Kabeltrassen, insbesondere wenn sie durch Schutzgebiete führen, für die Meeresumwelt verträglich gebündelt festgelegt werden oder durch Maßnahmen zur Minimierung des Unterwasserlärms bei Bau, Betrieb und Rückbau der Windenergieanlagen, um Auswirkungen auf Meeressäuger zu vermeiden.

Datum
Urheberschaft

Bundesregierung