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Mess- und Eichgesetz (MessEG) - Rechtsetzungsverfahren

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Im Anhang finden Sie die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens für das „Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens“, durch welches insbesondere das „Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG)“ geschaffen wurde.

Das Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens hat durch die Neuschaffung und Änderung weiterer Gesetze und nachgeordneter Rechtsverordnungen das gesetzliche Messwesen umfassend neugeordnet. So sollte eine durchgängige Systematik hergestellt, notwendige Anpassungen an das Europarecht vorgenommen sowie neue technologische Entwicklungen und Veränderungen im Marktgeschehen abgebildet werden.

Nachfolgend finden Sie jeweils Einzelseiten

  1. zum Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz - EichG), welches nach und nach bis zum 1. Januar 2015 außer Kraft tritt
  2. zum Mess- und Eichgesetz vom 25. Juli 2013 (BGBl. I 2013 S. 2722), welches das Eichgesetz schrittweise ablöst.
erster Entwurf vom
Initiator
Bundesregierung
Fundstelle (Regierungsentwurf)
Fundstelle (Parlamentsdrucksachen)