Hier finden Sie aktuelle Meldungen und Neuigkeiten, die für das Recht der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung relevant sind.
Die Clearingstelle EEG hat mit Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowohl ihre Verfahrensordnung (VerfO) als auch ihre Entgeltordnung (EntgeltO) verbessert und an das EEG 2014 angepasst.
Die Broschüre des Auswärtigen Amtes gibt einen Überblick über die für die Energiewende relevanten beteiligten Akteure und Institutionen aus dem politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich.
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellte Übersicht listet die Rechte und Pflichten nach der Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) mit den wichtigsten Anforderungen und entsprechenden Fristen für die Anlagenbetreiberinnen- und -betreiber sowie Netzbetreiber auf (s. Anhang).
Als Anlagenbetreiberin bzw. betreiber oder Netzbetreiber mit einer neuen Frage zum EEG nutzen Sie bitte unser Anfrageformular, da die auf diesem Weg an uns gestellten Fragen unmittelbar inhaltlich bearbeitet werden können.
Die EEG-Umlage für das Jahr 2015 beträgt:
6,170 ct/kWh
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z.B.
Die Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen sanken im Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis zum 1. Juli 2014 jeweils zum Monatsersten um 1 Prozent.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unsere Jahresberichte von 2007 bis 2011 und die Tätigkeitsberichte (§ 57 Abs. 6 Satz 1 EEG 2012) ab dem Jahr 2012 zum Herunterladen im PDF-Format zur Verfügung:
Die DAU - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsstelle für Umweltgutachter mbH hat mit Datum vom 26.
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z.B.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Verfahren zur Meldung von PV-Anlagen am 8. April 2011 umgestellt. Zur Meldung steht nur noch das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zur Verfügung.
Die BNetzA ist gemäß § 20 EEG 2009 verpflichtet, im Einvernehmen mit BMU und BMWi die Degressions- und Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen nach den §§ 32, 33
Das vor kurzem geschaffene PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur ermöglicht es Betreiberinnen und Betreibern von PV-Anlagen, die nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EEG 2009 erforderliche Meldung von PV-Anlagen bei der BNetzA online vorzunehmen. Das PV-Meldeportal sowie weitere Informationen zu dessen Nutzung können über die Internetseite der Bundesnetzagentur unter