Hier finden Sie aktuelle Meldungen und Neuigkeiten, die für das Recht der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung relevant sind.
In ihrem Bericht zur Flächeninanspruchnahme für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen nach § 36 Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) von Dezember 2016 schätzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Flächeninanspruchnahme von Freiflächenanlagen nach Umstellung des Fördersystems auf Ausschreibungen differenziert nach Flächenkategorien ab. Schwerpunkt ist hierbei die Inanspruchnahme von Ackerland.
Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) hat die 1. und 2. Auflage seines Leitfadens zum Thema »Mieterstrom« veröffentlicht, der technische, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen von Mieterstrommodellen beleuchtet. Es werden Besonderheiten von Mieterstrom in der Immobilien- und Energiewirtschaft untersucht und darüber hinaus Projektbeispiele verschiedener Geschäftsmodelle vorgestellt.
Am 17. Juni 2016 fand bei der Clearingstelle EEG unter Beteiligung mehrerer Verbände und Institutionen ein Runder Tisch zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) statt, bei denen gemeinsame Handlungsempfehlungen für EEG-Anlagen erarbeitet wurden (s. Anhang).
Seit 1. März 2016 wird die Förderung für Photovoltaik-Batteriespeicher durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fortgesetzt. Die seit Mai 2013 laufende Förderung von Speichersystemen im Zusammenhang mit kleinen Photovoltaik-Anlagen durch die KfW war Ende 2015 zunächst ohne Nachfolger ausgelaufen. Am 17.
In ihrem Bericht zu Pilotausschreibungen zur Ermittlung der Förderhöhe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen vom 13. Januar 2016 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Erfahrungen und Ergebnisse der ersten drei im Jahre 2015 nach der Verordnung zur Ausschreibung der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen (FFAV) durchgeführten Auschreibungsrunden zusammengefasst (siehe Anhang).
Der Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) nach § 99 EEG 2014 zu den Erfahrungen mit den insgesamt drei Pilotausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen wurde in der Bundestagsdrucksache 18/7287 vom 14. Januar 2016 veröffentlicht.
Die EEG-Umlage für das Jahr 2016 beträgt:
6,354 ct/kWh
Die Bundesnetzagentur hat mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ein behördliches Register des Strom- und Gasmarktes eingeführt, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiesektors (Strom und Gas) genutzt werden kann. Ziel ist, diverse behördliche Meldepflichten durch die zentrale Registrierung zu vereinheitlichen, vereinfachen oder ganz abzuschaffen.
Die Arbeitsausgabe des EEG 2014 der Clearingstelle EEG wurde aktualisiert und die jüngsten Änderungen am EEG eingearbeitet.
Da verschiedene Änderungen rückwirkend in Kraft traten, war es notwendig, auch ältere Fassungen des EEG zu überarbeiten. Daher stehen nunmehr drei aktuelle Fassungen zum Abruf bereit:
Die Clearingstelle EEG hat mit Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowohl ihre Verfahrensordnung (VerfO) als auch ihre Entgeltordnung (EntgeltO) verbessert und an das
Die Broschüre des Auswärtigen Amtes gibt einen Überblick über die für die Energiewende relevanten beteiligten Akteure und Institutionen aus dem politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich.
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellte Übersicht listet die Rechte und Pflichten nach der Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) mit den wichtigsten Anforderungen und entsprechenden Fristen für die Anlagenbetreiberinnen- und -betreiber sowie Netzbetreiber auf (s. Anhang).
Als Anlagenbetreiberin bzw. betreiber oder Netzbetreiber mit einer neuen Frage zum EEG nutzen Sie bitte unser Anfrageformular, da die auf diesem Weg an uns gestellten Fragen unmittelbar inhaltlich bearbeitet werden können.
Die EEG-Umlage für das Jahr 2015 beträgt:
6,170 ct/kWh
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z.B. unter EEG 2014 - Übersicht herunterladen können:
Die Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen sanken im Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis zum 1. Juli 2014 jeweils zum Monatsersten um 1 Prozent.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unsere Jahresberichte von 2007 bis 2011 und die Tätigkeitsberichte (§ 57 Abs. 6 Satz 1 EEG 2012) ab dem Jahr 2012 zum Herunterladen im PDF-Format zur Verfügung: