Hier finden Sie aktuelle Meldungen und Neuigkeiten, die für das Recht der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung relevant sind.
Sachverhalt: Zum Anspruch auf Zahlung der Grundgebühr aus einem Grundversorgungsverhältnis bei Betrieb eines Zweirichtungszählers für eine Fotovoltaikanlage, für die kein Stromverbrauch gemessen wurde.
Hier: Verneint.
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des KWKG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z.B. unter KWKG 2016 - Übersicht herunterladen können:
Die EU-Kommission hat am 19. Dezember 2017 die Befreiung bzw.
Der KWKG-Aufschlag für das Jahr 2014 beträgt für alle Letztverbräuche
Der KWKG-Aufschlag für das Jahr 2015 beträgt für alle Letztverbräuche
der Letztverbrauchskategorie A (bis zu einem Verbrauch von 100.000 kWh/a) 0,254 ct/kWh
Der KWKG-Aufschlag für das Jahr 2016 beträgt für alle Letztverbräuche
der Letztverbrauchskategorie A' (bis zu einem Verbrauch von 1.000.000 kWh/a) 0,445 ct/kWh
Die KWKG-Umlage für das Jahr 2017 beträgt:
0,438 ct/kWh
Die Clearingstelle EEG hat mit der Erweiterung der Zuständigkeit für das KWKG seit dem 1. Januar 2018 den Betrieb als Clearingstelle EEG|KWKG aufgenommen.
Besuchen Sie uns auf der Hannover Messe vom 24.-28. April 2017! Sie finden uns am Stand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Halle 2 (Research and Technology), Stand C 28. Wir freuen uns auf die persönliche Begegnung mit Ihnen!
Die Generalzolldirektion hat am 21. Februar 2017 ein Informationspapier zu Stromsteuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Stromsteuergesetz (StromStG) veröffentlicht (s. Anhang).
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z.B.
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2016 hat die Europäische Kommission den Einklang des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) mit den EU-Beihilfevorschriften bestätigt und somit auch die darin enthaltenen Ausschreibungsregelungen gebilligt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt ein neues netzbasiertes Formular für die Mitteilungen der Eigenversorger und sonstigen selbsterzeugenden Letztverbraucher auf ihren Internetseiten bereit.
Die Broschüre der Clearingstelle EEG informiert nun auch auf Französisch über unseren Auftrag, unsere Angebote und Arbeitsweise. Die französische Fassung entstand mit freundlicher Unterstützung der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).