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Klärung über den Einzelfall hinaus
Erhalten wir viele Anfragen zu einem ähnlichen Thema, das öffentliches Interesse weckt, führen wir ein Hinweis- oder Empfehlungsverfahren durch. Dabei beziehen wir akkreditierte Vereine, Verbände, Interessengruppen und öffentliche Stellen ein. Der Unterschied: Das Empfehlungsverfahren deckt meist größere, energieträgerübergreifende Themen ab, während das Hinweisverfahren spezifischere Bereiche behandelt. Eine Tabelle zeigt die Merkmale beider Verfahren.
Verfahrensart Hinweisverfahren Empfehlungsverfahren Funktion der Clearingstelle EEG|KWKG interdisziplinäres Expertengremium
Charakteristika Klärung von allgemeinen Anwendungs- und Auslegungsfragen des EEG und KWKG (i.d.R. energieträgerspezifisch) Klärung von allgemeinen Anwendungs- und Auslegungsfragen des EEG und KWKG (i.d.R. energieträgerübergreifend) Rechtsver-
bindlichkeitnein
Ihr Nutzen Beide Verfahren tragen in hohem Maße dazu bei, Gerichtsverfahren überflüssig zu machen Kosten entgeltfrei