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Klärung über den Einzelfall hinaus

  • Klärung über den Einzelfall hinaus

    Erhalten wir viele Anfragen zu einem ähnlichen Thema, das öffentliches Interesse weckt, führen wir ein Hinweis- oder Empfehlungsverfahren durch. Dabei beziehen wir akkreditierte Vereine, Verbände, Interessengruppen und öffentliche Stellen ein. Der Unterschied: Das Empfehlungsverfahren deckt meist größere, energieträgerübergreifende Themen ab, während das Hinweisverfahren spezifischere Bereiche behandelt. Eine Tabelle zeigt die Merkmale beider Verfahren.

    VerfahrensartHinweisverfahrenEmpfehlungsverfahren
    Funktion der Clearingstelle EEG|KWKG

    interdisziplinäres Expertengremium

    CharakteristikaKlärung von allgemeinen Anwendungs- und Auslegungsfragen des EEG und KWKG (i.d.R. energieträgerspezifisch)Klärung von allgemeinen Anwendungs- und Auslegungsfragen des EEG und KWKG (i.d.R. energieträgerübergreifend)
    Rechtsver-
    bindlichkeit

    nein

    Ihr NutzenBeide Verfahren tragen in hohem Maße dazu bei, Gerichtsverfahren überflüssig zu machen
    Kosten

    entgeltfrei