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Rechtsprechung– T‑409/21
Aktenzeichen: T‑409/21
Gesetzesbezug: AEUV, KWKG 2020

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 24. Januar 2024 - T‑409/21 entschieden, dass das umlagefinanzierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in der Fassung vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S.

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Rechtsprechung– 5 O 235/22

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) betreibt eine Windenergieanlage auf ihrem Hof und speist den erzeugten Strom in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) ein. Nach dem Ende des Förderzeitraums sowie dem Ende der Anschlussförderung zum 31. Dezember 2021, speiste die Anlagenbetreiberin den erzeugten Strom weiterhin in das Netz der Netzbetreiberin ein, ohne diesen der Veräußerungsform der sonstigen Direktvermarktung zuzuordnen.

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Rechtsprechung– 4 O 375/21
Aktenzeichen: 4 O 375/21

Sachverhalt: Die Beklagte (Anlagenbetreiberin) betreibt seit 2014 eine Photovoltaik-Gebäudeanlage. Die Klägerin (Netzbetreiberin) verlangt von der Beklagten, dass bei den technischen Voraussetzungen der Anlage gem. § 6 Abs. 1 EEG 2012 noch die Möglichkeit der Abrufung der Ist-Einspeisewerte geschaffen werden müsse.

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Rechtsprechung– 3 O 118/22
Aktenzeichen: 3 O 118/22

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) betreibt seit 2008 eine Biogasanlage. 2017 nahm sie zusätzlich eine nachgerüstete Organic-Rankine-Anlage (ORC-Anlage) in Betrieb. Den erzeugten Strom speiste sie in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) ein. Hierfür erhielt sie eine Vergütung nach dem EEG.

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Rechtsprechung– 1 HK O 3/22

Sachverhalt: Die Parteien sind sich uneinig, ob die Anlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin auch dann einen Anspruch auf Zahlung des Flexibilitätszuschlags für eine Biogasanlage gemäß §§ 50, 50a EEG 2017 bzw.

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Rechtsprechung– 11 O 32/19

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) beantragte bei der Beklagten (Netzbetreiberin) für ihre drei Blockheizkraftwerke den KWK-Bonus nach Nr. III.2 der Anlage 3 zum EEG 2009.

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Rechtsprechung– 2 C 115/21

Sachverhalt: Die Vorhabenträgerin beauftrage die Netzbetreiberin mit der Durchführung der Netzverträglichkeitsprüfung für den potentiellen Anschluss einer PV-Anlage. Die Kosten dieser Netzverträglichkeitsprüfung macht die Netzbetreiberin mit der Klage geltend. Demnach könne sich die Vorhabenträgerin aufgrund der Vorgaben des EEG nicht darauf berufen, dass diese Leistung unentgeltlich zu erbringen sei.

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Rechtsprechung– 3 O 934/21
Aktenzeichen: 3 O 934/21

Sachverhalt: Der Netzbetreiber erteilte der Anlagenbetreiberin die Einspeisezusage für eine PV-Anlage. Die Anlage stand technisch einsatzfähig vor Ort, der Netzbetreiber verweigerte jedoch den Netzanschluss, denn es bestehe Unklarheit über die Identität der Anlagenbetreiberin. Die Anlagenbetreiberin hielt diesen Grund für fadenscheinig und begehrte vor Gericht den vorläufigen Anschluss ihrer Solaranlage, woraufhin der Netzbetreiber die Anlage anschloss.

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Rechtsprechung– 21 O 773/21

Sachverhalt: Mit einer Novellierung des KWKG reduzierte der Gesetzgeber die Zuschläge für bestehende KWK-Anlagen gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 3 KWKG.

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Rechtsprechung– 5 K 1391/19.F

Leitsätze:

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Rechtsprechung– 31 O 78/20
Aktenzeichen: 31 O 78/20
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23, BGB

Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin einer Wasserkraftanlage modernisierte ihre Anlage, um den ökologischen Zustand des genutzten Gewässers zu verbessern und um die erhöhte Einspeisevergütung nach dem EEG 2009 zu erhalten. Ein Umweltgutachter bestätigte ihr mit einer Bescheinigung diesen Anspruch gegenüber der Klägerin, welche die erhöhte Einspeisevergütung an die Anlagenbetreiberin zahlte. Die Klägerin zweifelt die Bescheinigung an und fordert die erhöhte Vergütung zurück.

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Rechtsprechung– 14 C 3761/20

Sachverhalt: Ein PV-Anlagenbetreiber erhielt für seine im Rahmen des Marktintegrationsmodells eingespeisten Strommengen eine Vergütung nach dem EEG.

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Rechtsprechung– 5 K 2097/18.F
Aktenzeichen: 5 K 2097/18.F

Leitsatz des Gerichts:

Für die „Übertragung sämtlicher Wirtschaftsgüter" im Sinne von § 5 Nr. 32 EEG 2014 nach einer Insolvenz ist entscheidend, dass dem antragstellenden Unternehmen die Wirtschaftsgüter der Schuldnerin dergestalt zur Verfügung stehen, wie sie der Schuldnerin zur Verfügung standen (Bestätigung und Fortführung Urteil vom 18. Oktober 2018 - 5 K 2992/16.F -).

 

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Rechtsprechung– 15 O 107/19
Aktenzeichen: 15 O 107/19

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage und rüstet diese mit einer sog. Organic-Rankine-Cycle-Anlage (ORC-Anlage) zur Nachverstromung nach.

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Rechtsprechung– 37 C 2283/20
Aktenzeichen: 37 C 2283/20
Gesetzesbezug: BGB

Sachverhalt: Die Klägerin (Vermieterin) verlangt von der Beklagten (Mieterin einer Wohnung) die Entfernung einer seitens der Beklagten auf dem Balkon der Mietwohnung installierten Solaranlage. Die Anlage sei nicht hinreichend sicher angebracht worden und verstoße außerdem gegen baurechtliche Vorschriften.

Entscheidung: Verneint.

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Rechtsprechung– 11 K 201/19
Aktenzeichen: 11 K 201/19
Gesetzesbezug: UStG

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine PV-Anlage auf ihrem vermieteten Wohnhaus und verkauft den Strom an die Mietenden. Das Finanzamt sieht den Stromvertrieb als unselbständige Nebenleistung zur (steuerfreien) Vermietung und Verpachtung an und verweigert den Vorsteuerabzug. Die Klägerin versucht eine Anerkennung der Stromlieferung als eigenständige Hauptleistung zu erreichen.

Ergebnis: Bejaht.

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Rechtsprechung– 7 O 107/19  

Sachverhalt: Im Verfahren ist strittig, wer die Person des Anlagenbetreibers in einem Scheibenpachtmodell ist und die damit zusammenhängende Frage, ob eine Eigenversorgung vorliegt. Die Übertragungsnetzbetreiberin als Klägerin fordert Auskunft und Testierung über die bezogenen Strommengen aus dem Kraftwerk der Beklagten sowie Zahlung der entsprechenden EEG-Umlage.

Ergebnis: Bejaht.

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Rechtsprechung– 7 O 33/19 KfH
Aktenzeichen: 7 O 33/19 KfH

Sachverhalt: Ein Umweltgutachter bescheinigt einer Wasserkraftanlage gem. § 23 EEG 2009 eine wesentliche ökologische Verbesserung aufgrund einer Fischaufstiegsanlage, woraufhin die Beklagte der Anlagenbetreiberin die erhöhte Vergütung bezahlte.

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Rechtsprechung– 5 O 232/19
Aktenzeichen: 5 O 232/19

Sachverhalt: Die Beklagte ist Eigentümerin einer Solaranlage und hat der Streitverkündeten einen Anteil der Solaranlage in einem Scheibenpachtmodell vermietet. Die Beklagte ist der Ansicht, dass die Streitverkündete anteilig selbst Anlagenbetreiberin sei und daher keine Stromlieferung von der Beklagten an die Streitverkündete vorläge. Die Klägerin ist Übertragungsnetzbetreiberin und widerspricht der Ansicht der Beklagten. Sie beantragt die Beklagte zu verurteilen, ihr Auskunft über die gelieferten Strommengen zu erteilen.

Ergebnis: Bejaht.

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Rechtsprechung– 14 K 2221/18  
Aktenzeichen: 14 K 2221/18  
Gesetzesbezug: StromStG, BiomasseV

Sachverhalt: Die Klägerin ist ein Energieversorgungsunternehmen und Betreiberin von zwei BHKW, die kaufmännisch-bilanziell mit Biogas betrieben werden.

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Rechtsprechung– 6 O 190/19
Aktenzeichen: 6 O 190/19
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23, BGB

Sachverhalt: Ein Umweltgutachter bescheinigte mit der Installation einer Fischabstiegsanlage die Modernisierung einer Wasserkraftanlage und eine wesentliche ökologische Verbesserung des Zustands einer Wiese. Die Klägerin (Netzbetreiberin) zahlte daraufhin seit Ende Dezember 2010 eine erhöhte Vergütung von 11,67 Ct/kWh.

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Rechtsprechung– 9 L 663/20
Aktenzeichen: 9 L 663/20

Sachverhalt: Das Gericht behandelt die Frage der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bzgl. der technischen Möglichkeit des Einbaus intelligenter Messsysteme. Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage eine aufschiebende Wirkung gegen die Allgemeinverfügung.

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 1 BvR 1679/17
Aktenzeichen: 1 BvR 1679/17

Leitsätze:

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Rechtsprechung– 5 O 490/19

Sachverhalt: Die Klägerin (Übertragungsnetzbetreiber) streitet sich mit der Beklagten (kommunales Versorgungsunternehmen) über die Erteilung von Auskunft und die Zahlung der EEG-Umlage.

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