Direkt zum Inhalt

Suche in Beschwerde

Angezeigt werden Ergebnisse 1 - 25 von 115 gesamt (Seite 1 von 5).
Rechtsprechung– 3 Kart 24/22

Leitsätze:

1
Rechtsprechung– 1 BvR 2661/21
Aktenzeichen: 1 BvR 2661/21
Gesetzesbezug: BNatSchG 2010, GG, BauGB/ROG

Leitsätze:

1
Rechtsprechung– 3 Kart 114/21
Aktenzeichen: 3 Kart 114/21

Leitsätze:

1
Rechtsprechung– 3 Kart 103/21
Aktenzeichen: 3 Kart 103/21
Gesetzesbezug: ARegV, RL (EU) 2019/944

Leitsätze:

1. Es besteht keine Rechtsgrundlage für die Abwicklung von den Übertragungsnetzbetreibern durch europäische Initiativen bzw. Projekte entstehenden Personalmehrkosten über das Regulierungskonto.

1
Rechtsprechung– 3 Kart 87/21

Leitsätze des Gerichts:

1
Rechtsprechung– 1 BvR 1187/17
Aktenzeichen: 1 BvR 1187/17
Gesetzesbezug: GG

Leitsätze

1
Rechtsprechung– 3 Kart 37/21
Aktenzeichen: 3 Kart 37/21
Gesetzesbezug: EnWG 2011, StromNEV

Leitsätze des Gerichts:

1
Rechtsprechung– EnVR 85/19
Aktenzeichen: EnVR 85/19

Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin bezieht aus und speist Strom in das Netz der örtlichen Betreiberin ein. Die Prüfung der Voraussetzungen für ein individuelles Netzentgelt erfolgt unter Berücksichtigung des kaufmännisch-bilanziell abgerechneten Strombezugs. Dies führte 2014-2016 zu Netzentgeltermäßigungen.

1
Rechtsprechung– 21 B 1162/20
Aktenzeichen: 21 B 1162/20

Sachverhalt: Das Verfahren befasst sich mit der vorläufigen Überprüfung der Allgemeinverfügung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu intelligenten Messsystemen. Die Klägerin beabsichtigt mit ihrer Beschwerde die Aufhebung der Vorinstanz bzgl. ihres Widerspruchs gegenüber der Allgemeinverfügung.

Ergebnis: Bejaht.

1
Rechtsprechung– VII B 99/20
Aktenzeichen: VII B 99/20
Gesetzesbezug: StromStV, StromStG

Leitsatz: Der Verbrauch von Strom in den Transformations- und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG steuerfrei.

1
Rechtsprechung– VI-3 Kart 177/20

Leitsätze des Gerichts:

1
Rechtsprechung

Leitsatz: Die Zuständigkeit für die Überwachung der Vorgaben zur buchhalterischen Entflechtung des grundzuständigen modernen Messstellenbetriebs gemäß § 3 Abs. 4 S. 2

1
Rechtsprechung– 3 Kart 885/19
Aktenzeichen: 3 Kart 885/19

Leitsatz: Den grundzuständigen Messstellenbetreiber i.S.d. § 2 S. 1 Nr. 4

1
Rechtsprechung– EnVR 104/18
Aktenzeichen: EnVR 104/18

Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin begehrte nach der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) den anzulegenden Wert durch die Bundesnetzagentur mit 8 ct/kWh zu bestimmen und nicht um 0,3 ct/kWh gem. § 26

1
Rechtsprechung– VI-3 Kart 895/18 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 895/18 (V)
Gesetzesbezug: ARegV, EnWG 2011, StromNZV

Leitsätze:

1
Rechtsprechung– 3 Kart 772/19

Leitsätze: Bei § 36f Abs. 2 S. 1 EEG 2017 kommt es allein auf die tatsächliche Genehmigungslage an, d.h. darauf, ob durch die zuständige Genehmigungsbehörde eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt worden ist.

1
Rechtsprechung– 3 Kart 729/19
Aktenzeichen: 3 Kart 729/19
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Sachverhalt: Der Netzbetreiber weigerte sich, elektrische Anlagen auf einem bestimmten Gebiet als Kundenanlagen i.S.d. § 3 Nr. 24a EnWG zu behandeln.

1
Rechtsprechung– 1 MB 24/19
Aktenzeichen: 1 MB 24/19

Sachverhalt: Die Beigeladene beantragte die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Radarmastes zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen.  Die Antragstellerin (Gemeinde) verweigerte ihr Einvernehmen. Daraufhin ersetzte der Antragsgegner (Landrat) das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 Abs. 2 S.

1
Rechtsprechung– EnVR 101/18

Leitsätze des Gerichts:

a) Der Bieter, der die formellen und materiellen Voraussetzungen für einen Zuschlag bei der wettbewerblichen Ermittlung der Marktprämie für Windenergieanlagen an Land im Ausschreibungsverfahren erfüllt, hat einen Anspruch auf die nachträgliche Erteilung des Zuschlags, wenn sein Gebot deshalb oberhalb der Zuschlagsgrenze liegt, weil den Anforderungen objektiv nicht entsprechende Gebote Dritter berücksichtigt wurden.

1
Rechtsprechung– 1 ME 127/19
Aktenzeichen: 1 ME 127/19
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, GG

Sachverhalt: Der Antragsteller wehrt sich mittels Beschwerde gegen eine Nutzungsuntersagung und eine Beseitigungsanordnung, die gegen seine ohne baurechtliche Genehmigung errichtete PV-Anlage ergingen.

Entscheidung: Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

1
Rechtsprechung– 12 ME 168/19
Aktenzeichen: 12 ME 168/19
Gesetzesbezug: BImSchG, VwGO, UVPG, VwVfG, BauGB/ROG

Leitsatz: Es begegnet vor dem Hintergrund des § 13 BImSchG erheblichen Bedenken, wenn eine Behörde - wie vorliegend - schon während des noch laufenden (Dritt-)Widerspruchsverfahrens und vor Errichtung des Vorhabens die angegriffene immissionsschutzrechtliche Vorhabengenehmigung „ändert“, indem sie Teile „ausgliedert“, in das Baugenehmigungsverfahren ver

1
Rechtsprechung– 10 S 566/19
Aktenzeichen: 10 S 566/19
Gesetzesbezug: BImSchG, UVPG

Leitsatz: Wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung "Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage") umgewandelt werden muss, handelt es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage im Sinne von § 13

1
Rechtsprechung– EnVR 66/18
Aktenzeichen: EnVR 66/18

Sachverhalt: Vorliegend verweigerte eine Netzbetreiberin der Antragstellerin bei fünf von 20 räumlich zusammen liegenden Reihenhäusern mit Blockheizkraft für Strom und Wärme einen Anschluss als Kundenanlage gem. § 3 Nr. 24a EnWG.

1
Rechtsprechung– EnVR 65/18
Aktenzeichen: EnVR 65/18

Leitsätze:

1. Erstreckt sich eine Energieanlage über mehrere Grundstücke, befindet sie sich auf einem räumlich zusammengehörigen Gebiet, wenn diese Grundstücke so gut wie ausschließlich über die Anlage versorgt werden, tatsächlich aneinander angrenzen und ein geschlossenes, von den äußeren Grundstücksgrenzen begrenztes Gebiet darstellen. Unschädlich ist es, wenn ein so abgegrenztes Gebiet Straßen, ähnliche öffentliche Räume oder vereinzelte, nicht ins Gewicht fallende andere Grundstücke einschließt, welche nicht durch die Anlage versorgt werden.

1