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Hinweis 2009/13 - „Zwölf Kalendermonate“ gem. § 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 5. November 2009 den Hinweis zu dem Thema „Zwölf Kalendermonate“ gem. § 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009 abgegeben. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Abgeschlossen
Ja
eingeleitet am
beschlossen am
Aktenzeichen

2009/13

Gesetzesbezug