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Häufige Rechtsfragen

Angezeigt werden Ergebnisse 201 - 202 von 202 gesamt (Seite 9 von 9).
Häufige Rechtsfrage Nr. 3

Ja. Grundsätzlich sind schwimmende PV-Anlagen unter der jeweilig geltenden Fassung des EEG als bauliche Anlage förderfähig, wenn die Voraussetzungen einer sonstigen baulichen Anlage vorliegen (siehe 1). Ab dem EEG 2023 gibt es darüber hinaus einen besonderen Fördertatbestand als sog. Floating-PV (siehe 2). Für Anlagenkombinationen besteht ab dem EEG 2021 außerdem die Möglichkeit, an einer Innovationsausschreibung teilzunehmen (siehe 3).

1) Als bauliche Anlage unter der jeweiligen Fassung des EEG

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Gesetzesbezug

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