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Häufige Rechtsfragen

Angezeigt werden Ergebnisse 176 - 200 von 209 gesamt (Seite 8 von 9).
Häufige Rechtsfrage Nr. 49

Nein. Die Abrechnung der Vergütungszahlungen erfolgt mit dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist. Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber sind verpflichtet, bis zum 28. Februar eines Kalenderjahres dem Netzbetreiber alle Angaben zu übermitteln, die für die Jahresabrechnung des vorangegangenen Kalenderjahres erforderlich sind.

Häufige Rechtsfrage Nr. 47

Nein, dies ist nach derzeitiger Rechtslage nicht (mehr) möglich.

Häufige Rechtsfrage Nr. 23

In den meisten Fällen ja.

Bei vielen Freiflächenanlagen muss die Anlage entweder im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans (§ 30 BauGB) oder auf einer Fläche errichtet werden, für die ein Verfahren nach § 38 Satz 1 BauGB (z.B. Planfeststellungen) durchgeführt worden ist.

Häufige Rechtsfrage Nr. 45

Ja – wenn die jeweils geltenden weiteren Fördervoraussetzungen ebenfalls erfüllt sind. 

Häufige Rechtsfrage Nr. 53
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zuletzt geprüft am:
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 8 Abs 4

Der Begriff „Trockenfermentation“ in § 8 Abs. 4 EEG 2004 ist gesetzlich nicht näher definiert. Allerdings hat das Bundesumweltministerium im März 2007 eine Auslegungshilfe „Trockenfermentation für kontinuierliche Biogasverfahren“ erstellt. Der Clearingstelle EEG ist kein Fall bekannt, in dem es zu Streitigkeiten zwischen Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern und Netzbetreibern gekommen ist, wenn die Vorgaben aus der Auslegungshilfe umgesetzt wurden. Die Clearingstelle EEG empfiehlt daher Anlagenbetreiberinnen bzw.

Häufige Rechtsfrage Nr. 42
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Ja, wenn und soweit sie ein in der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Stromnetz für die allgemeine Versorgung betreiben.

Häufige Rechtsfrage Nr. 41
Textfassung vom:
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  1. Rechtslage unter dem EEG 2004

    Unter Geltung des EEG 2004 war die Inbetriebnahme in § 3 Abs. 4 definiert. Hierzu hat der BGH zwei Urteile gefällt:

Häufige Rechtsfrage Nr. 40
Textfassung vom:
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Ja, es gilt ein „gespaltener“ Vergütungssatz.

Häufige Rechtsfrage Nr. 39
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Ja.

Die Möglichkeit, anstatt einer Umweltgutachter-Bescheinigung geeignete Herstellerunterlagen einzureichen (Anlage 3 Nr.II.1 Satz 3), gilt ausdrücklich nur für den Nachweis über den KWK-Stromanteil (also, darüber, inwieweit es sich um »Strom im Sinne des KWKG« handelt, Anlage 3 Nr. I.1).

Häufige Rechtsfrage Nr. 36
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zuletzt geprüft am:

Ja, unter bestimmten Voraussetzung konnten noch im Tank befindliche Restmengen flüssiger Biomasse nach dem 1. Januar 2011 zur Stromerzeugung eingesetzt werden, ohne dass der Anspruch auf Vergütung nach § 27 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. Anlage 2 EEG 2009 entfiel.

Häufige Rechtsfrage Nr. 37
Textfassung vom:
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Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag nicht mehr existiert. Gern verweisen wir Sie auf die Häufige Rechtsfrage „Gibt es für den Anspruch auf Netzanschluss gesetzliche Fristen?“.

Häufige Rechtsfrage Nr. 35

Vorabinformation:

Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?"

Häufige Rechtsfrage Nr. 30

Nein.

Eine Härtefallregelung aufgrund von witterungsbedingten Bauverzögerungen sieht das EEG nicht vor. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Vergütungssatzes und der anzuwendenden Vergütungsdegression ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.

Häufige Rechtsfrage Nr. 34
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Häufige Rechtsfrage Nr. 31
Textfassung vom:
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Auf das Bestehen oder die Höhe des Zahlungsanspruchs wirkt sich der Verkauf einer EEG-Anlage nicht aus, sofern die Fördervoraussetzungen nach wie vor eingehalten werden. Auch die Förderdauer ist lediglich vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage abhängig.

Häufige Rechtsfrage Nr. 27

Nein.

Zwar sind Netzbetreiber grundsätzlich verpflichtet, Anlagen unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen, auch wenn wenn der Anschluss die Optimierung, Verstärkung oder den Ausbaus des Netzes im Sinne des § 12 EEG 2023 erfordert.

Die Anlagenbetreiberin bzw. der Anlagenbetreiber kann den Netzausbau an einem bestimmten Netzverknüpfungspunkt jedoch dann nicht verlangen, wenn dem Netzbetreiber die erforderliche Kapazitätserweiterung (Netzausbau) wirtschaftlich nicht zumutbar ist (hierzu Votum 2014/40 und Votum 2008/14).

Häufige Rechtsfrage Nr. 20

Jedenfalls nicht aufgrund des EEG. Anlagenbetreiberinnen und -betreiber müssen im Hinblick darauf, dass die gesetzlichen Vergütungs- bzw. Fördersätze im EEG stets ohne Umsatzsteuer angegeben werden, ihrem Netzbetreiber jedoch mitteilen, ob sie als Unternehmerinnen bzw. Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt sind oder nicht.

Häufige Rechtsfrage Nr. 19
Textfassung vom:
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Das hängt davon ab, ob die PV-Anlage zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 30. Juni 2010 oder zwischen dem 1. Juli 2010 und dem 30. März 2012 in Betrieb genommen wurde.

Häufige Rechtsfrage Nr. 17

Anlagen, die vor dem 1. April 2011 in Betrieb genommen wurden, müssen die Anforderungen der SDLWindV nicht erfüllen.

Die SDLWindV gilt verpflichtend für alle Windkraftanlagen, die nach dem 31. März 2011 und vor dem 1. Juli 2017 an das Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz angeschlossen wurden (§ 2 Abs. 1 bzw. § 3 SDLWindV in der Fassung vom 25. Juni 2010).

Häufige Rechtsfrage Nr. 16

Das EEG ordnet in verschiedenen Vorschriften an, dass Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber bestimmte Voraussetzungen ihres Vergütungsanspruches durch das Gutachten eines Umweltgutachters oder einer Umweltgutachterin nachweisen. Auskünfte zur Tätigkeit der Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter erhalten Sie bei der:

Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU)

Dottendorfer Str. 86

53129 Bonn

Tel.: 0228 / 280 52 – 0 Fax: 0228 / 280 52 – 28

E-Mail: info(at)dau-bonn.de

Häufige Rechtsfrage Nr. 7
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Unter dem EEG 2004 und allen nachfolgenden EEG-Fassungen:.

Ja. Hier gibt es keine Vorschrift, die die Vergütung ausschließt, wenn die Anlage (vollständig oder anteilig) der Bundesrepublik oder einem Bundesland gehört.

Häufige Rechtsfrage Nr. 14
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Die »Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen« schreibt die Einrichtung nationaler Fördersysteme vor (vgl. die Artikel 2 k) und 3 der Richtlinie), überlässt die konkrete Ausgestaltung aber den Mitgliedstaaten (MS) der EU.

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