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Häufige Rechtsfragen zu Solaranlagen

Häufige Rechtsfragen zu Solaranlagen

Auf dem Weg vom Anschluss einer Solaranlage über die Einspeisung in das Netz bis hin zur Vergütung ergeben sich in der Praxis häufige Fragen zum allgemeinen Ablauf sowie den Rechten und Pflichten, die sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ergeben. Sollen die erzeugten Strommengen einer Solaranlage in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist werden, ist beim zuständigen Netzbetreiber zunächst ein Netzanschlussbegehren zu stellen, um den richtigen Verknüpfungspunkt der Solaranlage mit dem Stromnetz zu bestimmen. Nach erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung durch den Netzbetreiber wird die Solaranlage an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen. Zudem installiert der Messstellenbetreiber alle erforderlichen Zähler. Nach erfolgter Einspeisemitteilung an den Netzbetreiber entsteht für die eingespeisten Strommengen einer Solaranlage dann ein Vergütungsanspruch der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber gegen den Netzbetreiber, sofern die Solaranlage einen Vergütungstatbestand nach dem EEG erfüllt. Zu beachten ist insbesondere, dass eine Solaranlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister zu registrieren und ihre Veräußerungsform dem Netzbetreiber mitzuteilen ist, um den Pflichten nach dem EEG nachzukommen.

Bei Fragen zu anderen EE- und KWK-Anlagen schauen Sie gerne auf unsere Übersichtsseite Häufige Rechtsfragen zu EE- und KWK-Anlagen.