Häufige Rechtsfragen zu EE- und KWK-Anlagen
Aus der teilweise komplexen Materie rund um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ergeben sich aus Anwendersicht häufig zahlreiche Rechtsfragen. Diese Übersichtsseite dient der schnellen Auffindbarkeit von Antworten auf die häufigsten an uns herangetragenen Fragen um einer eventuell zeitaufwendigeren Tiefenrecherche in unserer Datenbank vorzugreifen.
Bei Fragen zu Solaranlagen schauen Sie gerne auf unsere Übersichtsseite „Häufige Rechtsfragen zu Solaranlagen“.
- Windenergieanlagen
-
Bei Windenergieanlagen erreichen uns aktuell insbesondere Fragen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen sowie zu Bürgerenergiegesellschaften. Bezüglich des Themenkomplexes rund um Windenergieanlagen an Land möchten wir Sie auf die folgenden Beiträge in unserer Datenbank hinweisen:
Votum 2023/5-III - „Windhundprinzip” bei Windenergieanlagen (III)
-
- Biomasseanlagen
-
Biomasseanlagen können neben Strom zugleich Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen, Biogasanlagen zudem flexibel Strom erzeugen und damit Schwankungen im Netz durch andere Anlagen ausgleichen. Der Energieträger Biomethan kann über das Gasnetz transportiert werden.
Biomasseanlagen erhalten die zwanzigjährige EEG-Förderung für den erzeugten und eingespeisten Strom je nach Anlagengröße entweder nach erfolgreicher Teilnahme an einer Ausschreibung oder im Rahmen der sog. gesetzlichen Förderung. Der Förderumfang hängt teils von den verwendeten Einsatzstoffen und Technologien ab. Fragen wirft der Anlagenbegriff auf, wenn z.B. ein Zubau von BHKW erforderlich ist oder Biogasanlagen auch sog. Satelliten beliefern.
Biomasseanlagen können zudem per Ausschreibung eine Anschlussförderung für weitere zehn Jahre erhalten, da sie aufgrund der Einsatzstoffe höhere Grenzkosten als andere erneuerbare Energien haben.
Antworten auf häufig gestellte Fragen aus der Praxis finden Sie z.B. hier:
Hinweisverfahren 2025/4-VI - Berechnung des anzulegenden Wertes für bestehende Biomasseanlagen
Hinweis 2020/73-IV - Anlagenbegriff und Flex-Zubau bei Satelliten-BHKW und Biomethan-BHKW
-
- KWK-Anlagen
-
Für KWK-Anlagen gelten bezüglich Messung und Netzanschluss häufig die selben Regelungen wie für EEG-Anlagen, beachten Sie daher auch die separat behandelten Themenkomplexe zum Netzanschluss sowie zum Messwesen. Das KWKG stellt jedoch einen eigenständigen Regelungsrahmen für KWK-Anlagen dar. Wichtige Verfahrensergebnisse zum KWKG finden Sie im Folgenden:
Empfehlung 2019/8 – Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG
Votum 2020/19-VII – Nettostromerzeugung und Kraftwerkseigenverbrauch bei Pumpenstrom
-
- Geothermieanlagen
-
Geothermieanlagen verfügen auch zur Stromerzeugung über ein großes Potential. Grundlegenden Fragen dazu hat die Clearingstelle in folgendem Verfahren geklärt:
-
- Wasserkraftanlagen
-
Wasserkraftanlagen haben in Deutschland eine lange Tradition. Im Hinblick auf die Förderung von Strom aus Wasserkraftanlagen stellen sich verschiedene Rechtsfragen, u.a. hinsichtlich deren Modernisierung bzw. Ertüchtigung. Informationen dazu können Sie hier nachlesen:
Wie ermittelt sich die installierte Leistung bei Wasserkraftanlagen?
Bitte beachten Sie zudem unseren Hinweis 2021/10-V zur Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen - Eintritt der Rechtsfolge „Neu-Inbetriebnahme“.
-
- Speicher
-
Einen Zahlungsanspruch nach dem EEG können Betreiberinnen und Betreiber von Stromspeichern auch geltend machen, wenn der Strom vor der Einspeisung in ein Netz in einem Stromspeicher zwischengespeichert wurde. In diesem Fall sieht der § 19 Abs. 3 EEG 2023 drei Optionen vor: Die Ausschließlichkeitsoption, die Abgrenzungsoption und die Pauschaloption. Hinweisen möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auf die folgenden häufig an uns herangetragenen Fragen:
Was ist beim Zubau eines Speichers zu einer bestehenden EEG-Anlage zu beachten?
Gelten stationäre Speicher als Anlagen im Sinne des EEG?
Wann ist ein stationärer Speicher in Betrieb genommen?
Müssen Speicher die technischen Vorgaben von § 9 EEG einhalten?
-
- Netzanschluss
-
Nach dem EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas unverzüglich an ihr Netz anzuschließen. Für die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens durch den Netzbetreiber gelten gesetzlich festgelegte Fristen. Dort, wo die Netzkapazitäten nicht ausreichen, um die Anlage anzuschließen, können Anlagenbetreiberinnen und -betreiber einen Anspruch auf Netzausbau haben. Nach dem EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, vorbehaltlich etwaiger Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzstabilität, den gesamten Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas unverzüglich physikalisch abzunehmen, zu übertragen und zu verteilen.
In diesem Zusammenhang stellen sich häufig folgende Fragen:
Gibt es für den Anspruch auf Netzanschluss gesetzliche Fristen?
Wer darf EEG-Anlagen an das Netz anschließen?
Welche technischen Vorgaben gemäß § 9 EEG sind für EEG- bzw. KWKG-Anlagen zu beachten?
Darf eine Anlage am Netzanschluss des Nachbargrundstücks angeschlossen werden?
-
- Messwesen
-
Des Weiteren stellt sich für den Betrieb von EEG- und KWK-Anlagen die Frage nach einem geeigneten Messkonzept. So ist die Anzahl und Art der jeweiligen Zähler sowie deren Verschaltung zu bestimmen. Ebenso festzulegen sind die jeweiligen Abrechnungsvorschriften, um die vergütungsfähigen Strommengen nach dem EEG zu bestimmen.
Des Weiteren stellen sich vielfach Fragen zum Messstellenbetrieb, u.a. wer für den Messstellenbetrieb zuständig ist und welche Pflichten Messstellenbetreiber zu erfüllen haben. Dies richtet sich nach den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Auch der Rollout von sog. intelligenten Messsystemen wird im MsbG geregelt.
Häufige Anwendungsfragen zu diesem Themenkomplex sind:
Müssen Überschusseinspeisungs-EEG-Anlagen die Erzeugung messtechnisch erfassen?
Gibt es für den Einbau von Messeinrichtungen (gesetzliche) Fristen?
Besteht ein EEG-Vergütungsanspruch vor der Einspeisemitteilung an den Netzbetreiber?
Wie setzen sich die Kosten des Messstellenbetriebs zusammen?
Wann wird meine EEG- bzw. KWKG-Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet?
Wie werden die Leistungsschwellen im MsbG für EEG- und KWKG-Anlagen ermittelt?
-