Grundsätzlich sind gemäß § 10a EEG 2023 (bzw. Vorgängerregelungen) für den Messstellenbetrieb für EEG- und KWKG-Anlagen die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) zu beachten.
Zu einigen Anwendungsfragen, die sich für EEG- und KWKG-Anlagen aus dem MsbG ergeben, hat die Clearingstelle
- Empfehlung 2016/26 - Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 1 (Übergang, einwandfreier Messstellenbetrieb)
- Empfehlung 2018/33 – Anwendungsfragen des MsbG, Teil 3 (Rechtsfolgen bei Verstößen gegen einwandfreien Messstellenbetrieb)
- Empfehlung 2020/7-IX – Anwendungsfragen des MsbG, Teil 4 (Erzeugungszähler nach MsbG)
- Empfehlung 2020/53-IX– Anwendungsfragen des MsbG, Teil 5 (Zusammenfassungsregelung im MsbG)
- Empfehlung 2022/15-IX - Kostentragung für Zählertausch gem. MsbG anlässlich Inbetriebnahme einer EEG-/KWKG-Anlage
beschlossen.
Bitte beachten Sie des Weiteren die nachfolgenden Antworten auf die häufigen Rechtsfragen:
- Müssen Überschusseinspeisungs-EEG-Anlagen die Erzeugung messtechnisch erfassen ?
- Können Anlagenbetreiber/-innen selbst den Messstellenbetrieb mit kundeneigener Messeinrichtung vornehmen?
- Wie kann Strom messtechnisch erfasst werden, wenn eine PV-Installation teilweise aus Marktintegrationsmodell-Solaranlagen und teilweise aus Solaranlagen besteht, die nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen wurden?
- Informationen zum Rollout von intelligenten Messsystemen finden Sie in unserer Antwort auf die Häufige Rechtsfrage „Wann wird meine EEG- bzw. KWKG-Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet?“.
- Bitte beachten Sie zudem unsere Antwort auf die Häufige Frage Welche technischen Vorgaben sind gemäß § 9 EEG für PV-Anlagen zu beachten?