Direkt zum Inhalt

Was gilt für Messeinrichtungen bei EEG-(Neu-)Anlagen?

Grundsätzlich sind gemäß § 10a EEG 2023 (bzw. Vorgängerregelungen) für den Messstellenbetrieb für EEG- und KWKG-Anlagen die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) zu beachten.

Zu einigen Anwendungsfragen, die sich für EEG- und KWKG-Anlagen aus dem MsbG ergeben, hat die Clearingstelle

  • Empfehlung 2016/26 - Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 1 (Übergang, einwandfreier Messstellenbetrieb)
  • Empfehlung 2018/33 – Anwendungsfragen des MsbG, Teil 3 (Rechtsfolgen bei Verstößen gegen einwandfreien Messstellenbetrieb)
  • Empfehlung 2020/7-IX – Anwendungsfragen des MsbG, Teil 4 (Erzeugungszähler nach MsbG)
  • Empfehlung 2020/53-IX– Anwendungsfragen des MsbG, Teil 5 (Zusammenfassungsregelung im MsbG)
  • Empfehlung 2022/15-IX - Kostentragung für Zählertausch gem. MsbG anlässlich Inbetriebnahme einer EEG-/KWKG-Anlage

 beschlossen.

Bitte beachten Sie des Weiteren die nachfolgenden Antworten auf die häufigen Rechtsfragen:

 
 
 
erstellt am
Textfassung vom
zuletzt geprüft am
Mastodon