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Systemdienstleistungsbonus: Mussten die Anforderungen bei Bestands-Windenergieanlagen vor dem 1. Januar 2011 nachgewiesen werden?

Nein, der Nachweis über die Einhaltung der Voraussetzungen SDLWindV konnte dem Netzbetreiber auch nach dem 31. Dezember 2010 vorgelegt werden.

Betreiberinnen und Betreiber von Bestands-Windenergieanlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 31. Dezember 2001 und dem 1. Januar 2009  mussten zum Erhalt des Systemdienstleistungsbonus nach § 66 Abs. 1 Nr. 6 EEG 2009 i. V. m. § 5, Anlage 3 SDLWindV lediglich die materiellen Voraussetzungen des § 5 i. V. m. Anlage 3 SDLWindV vor dem 1. Januar 2011 erfüllen.

Lesen Sie hierzu auch den Hinweis 2011/6 der Clearingstelle.

 

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