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Welche Auswirkungen hat der Austausch des Wechselrichters auf die Vergütung einer bestehenden Solaranlage?

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Der Austausch des Wechselrichters einer Solaranlage hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Vergütung einer bestehenden Solaranlage.

Das Ersetzen von Solaranlagen bestimmt sich prinzipiell nach der sog. PV-Austauschregelung der §§ 48 Abs. 4, 38b Abs. 2 EEG 2023 bzw. deren Vorgängerregelungen. Lesen Sie hierzu die Häufige Rechtsfrage Nr. 100, Kann ich meine PV-Anlage zu früher gültigen Vergütungssätzen erweitern oder „repowern“?, sowie die Häufige Rechtsfrage Nr. 141, „Behält ein PV-Modul den zum Inbetriebnahmezeitpunkt geltenden Vergütungssatz, wenn es später ausgetauscht wird?“

Der Begriff „Solaranlage“ bezieht sich dabei auf das einzelne Modul, da jedes für sich eine Anlage darstellt (§ 3 Nr. 1 EEG 2023).

Der Austausch von einzelnen Komponenten, die nicht unmittelbar der Stromerzeugung, sondern der Stromeinspeisung dienen, ist hingegen nicht als Austausch einer Solaranlage zu verstehen. Für die Komponente des Wechselrichters hat die Clearingstelle in ihrer Empfehlung 2012/19, Rn. 21 klargestellt, dass Wechselrichter keine Anlagenbestandteile im Sinne des EEG sind, da sie nicht der Stromerzeugung dienen. 

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