Die in einer Abrechnung des Netzbetreibers angegebenen Kürzel, wie etwa „SgK52111----SZ“, beschreiben verschiedene Vergütungs- oder Sanktionstatbestände nach dem EEG.
Diese werden von den Übertragungsnetzbetreiber in einer Tabelle definiert, die auf ihrer Website unter der Überschrift „EEG-Vergütungstabellen und EEG-Umlagekategorien ab dem Jahr 2010“ jeweils aktuell zu finden ist: https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/Abwicklungshinweise-und-Umsetzungshilfen/EEG
Anlagenbetreiber können diese Tabelle in dem grünen Reiter „EEG-Vergütungen und vNNE“ mithilfe der Suchfunktion nach dem in der Abrechnung angegebenen Kürzel durchsuchen. Dann finden Sie die einschlägige Rechtsgrundlage im EEG und deren Bedeutung.
Beispiel: Zu dem Kürzel „SgK52111----SZ“ ist in der aktuellen Tabelle in der Spalte „Weitere Kriterien“ ausgeführt: „Strafzahlung 10 Euro pro Kilowatt installierter Leistung und Kalendermonat nach § 52 Abs. 1 Nr. 11 EEG (Unterlassene Registrierung)“.