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Sind Netzbetreiber berechtigt, von Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Angabe der Steuernummer zu verlangen?

Jedenfalls nicht aufgrund des EEG

Anlagenbetreiberinnen und -betreiber müssen im Hinblick darauf, dass die gesetzlichen Vergütungs- bzw. Fördersätze im EEG stets ohne Umsatzsteuer angegeben werden, ihrem Netzbetreiber jedoch mitteilen, ob sie als Unternehmerinnen bzw. Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt sind oder nicht. 

Zur Ausweisung der Umsatzsteuer in der Jahresabrechnung lesen Sie bitte die Häufige Rechtsfrage „Ist der Netzbetreiber verpflichtet, in der Abrechnung die Umsatzsteuer auszuweisen?“.

Ferner gibt es außerhalb des EEG steuer-, handels- und gesellschaftsrechtliche Pflichten zur Mitteilung von Steuernummern, zum Beispiel auf Rechnungen nach § 14 UStG oder auf dem Geschäftspapier einer GmbH.

Weiterführende Informationen zur steuerrechtlichen Einordnung des Direktverbrauchs von Photovoltaikanlagen finden Sie  in unserer Häufigen Rechtsfrage "Welche steuerrechtlichen Auswirkungen hat der Direktverbrauch von Strom aus Fotovoltaikanlagen?".
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