Bitte beachten Sie, dass die Clearingstelle nur zur Auslegung und Anwendung des EEG und KWKG berufen ist (§ 81 EEG 2023). Zu steuerrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte oder an Ihr Finanzamt.
Im Hinblick auf den Direktverbrauch bei Solaranlagen können wir Ihnen daher nur folgende, erste Hinweise geben:
Besonderheit: Vergüteter Eigenverbrauch
Bei der Vergütung für den Eigenverbrauch nach § 33 Absatz 2 EEG 2009/2012 handelt es sich umsatzsteuerrechtlich um einen nicht steuerpflichtigen, echten Zuschuss an den Anlagenbetreiber. Das Bundesministerium für Finanzen hat dies am 31. März 2025 nach entsprechenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs im Umsatzsteuer-Anwendungserlass festgelegt (Abschnitt 2.5 Absatz 4).
Die vorherige umsatzsteuerrechtliche Einordnung als fiktive Hin- und Rücklieferung wurde damit aufgehoben.
Es wird jedoch - auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs - nicht beanstandet, wenn die Beteiligten für vor dem 1. Januar 2026 ausgeführte Umsätze übereinstimmend als fiktive Hin- und Rücklieferung abrechnen (Seite 9 Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlass).
Die Eigenverbrauchsvergütung kann für Solaranlagen in Anspruch genommen werden, die in dem Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 1. April 2012 (bzw. 30. Juni 2012) in Betrieb genommen wurden. Lesen Sie hierzu die Häufige Rechtsfrage „PV-Eigenverbrauch: Welche Regelungen gelten für welche Anlagen?“.
Weiterführende Ressourcen
- Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 17. Juli 2023 zur Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 Einkommensteuergesetz - EStG) im Anhang.
- Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 12. Juni 2023 zur Anzeigen über die Erwerbstätigkeit nach § 138 Absatz 1 und 1b Abgabenordnung (AO) bei Betreiberinnen und Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen im Anhang.
- Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 27. Februar 2023 zur Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)) im Anhang.
- Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 2. Juni 2021 zur Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken.
- „Hilfe zu PV-Anlagen“ des Bayerischen Landesamt für Steuern vom August 2015 hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Solaranlagen im Anhang. Bitte beachten Sie, dass dieses aufgrund der Veränderungen der Rechtslage teilweise nicht mehr korrekt ist.
- Juristisches Gutachten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu Rechtsfragen des Fragen des Eigen- und des Direktverbrauchs von PV-Strom bezüglich der Pflichten zur Zahlung von Umlagen, Abgaben und Steuern und zu den weiteren Pflichten aus dem Energiewirtschaftsrecht vom 30. April 2013 im Anhang. Bitte beachten Sie, das dieses aufgrund der Entwicklungen in der Rechtslage seit der Erstellung des Gutachtens teilweise nicht mehr korrekt ist, insb. aufgrund der Abschaffung der EEG-Umlage sowie der veränderten umsatzsteuerrechtlichen Bewertung des vergüteten Eigenverbrauchs.