Was passiert, wenn Anlagenbetreiber ihre Anlagen nicht in das Marktstammdatenregister gemeldet haben und der Netzbetreiber nicht rechtzeitig auf die Registrierungspflicht hingewiesen hat?

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Die Anlagenbetreiber haben eine Pflicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister. 

Lesen Sie zu den Sanktionen bei Verstößen hiergegen unseren Beitrag Sanktionen nach dem EEG wegen Meldepflichtverstoß im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur“

Der Netzbetreiber hat aktuell keine Pflicht, auf diese Pflicht und mögliche Sanktionen hinzuweisen. Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber sind für die Erfüllung ihrer Pflichten nach dem EEG, u.a. der Pflicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister, selbst verantwortlich.

In diesem Sinne sind auch die folgenden Entscheidungen ergangen: