Ist das Umweltgutachten über die „Wärmenutzung” für den KWK-Bonus des EEG 2009 jährlich oder einmalig zu erbringen?

In Ihrer Infomappe

Um die Zahlung des KWK-Bonus des EEG 2009 verlangen zu können, müssen Anlagenbetreiber/-innen sowohl 

  • einen Nachweis über den KWK-Stromanteil vorlegen (Anlage 3 Nr. II.1 EEG 2009, per jährlichem Umweltgutachten oder per Herstellerunterlagen) als auch 
  • ein Umweltgutachten, welches bescheinigt, dass eine "Wärmenutzung" im Sinne der Anlage 3 Nr. I.2 oder I.3 EEG 2009 vorliegt (Anlage 3 Nr. II.2 EEG 2009). 

Ob das Umweltgutachten zur "Wärmenutzung" einmalig oder jährlich zu erbringen ist, hängt von der Art der Wärmenutzung ab. Näheres können Sie im Votum 2013/31 der Clearingstelle EEG (insbesondere Rn. 38 ff.) nachlesen.

erstellt am
Textfassung vom
zuletzt geprüft am