Nein. Für den Förderanspruch für den vor der Einspeisung in das Netz für die allgemeine Versorgung zwischengespeicherten Strom (§ 19 Abs. 3 EEG 2017, § 19 Abs. 4 EEG 2014) ist das strenge Ausschließlichkeitsprinzip (§ 19 Abs. 1 EEG 2014/ EEG 2017) anzuwenden. Weiterlesen
Nach bisherigem Kenntnisstand der Clearingstelle EEG existiert keine zentrale Stelle, die darüber Auskunft erteilt, ob - bezogen auf einen konkreten Ort, an dem eine PV-Installation in Betrieb genommen worden ist oder werden soll - weitere PV-Anlagen innerhalb von 2 oder 4 km in Betrieb genommen worden sind oder werden.
Diese Information ist für Errichter von PV-Freiflächenanlagen relevant, denn das EEG 2017 (§ 24 Absatz 2) enthält eine Regelung zur Zusammenfassung von PV-Anlagen. Danach werden mehrere Freiflächenanlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Anlagengröße für die 10-MW-Leistungsgrenze in § 38a Absatz 1 Nummer 5 EEG 2017 unter bestimmten Voraussetzungen zusammengefasst. Eines der Kriterien der Zusammenfassung von Anlagen nach dem EEG 2017 ist, dass die Anlagen in einem Abstand von bis zu 2 km in der Luftlinie, gemessen vom äußeren Rand der jeweiligen Anlage, in Betrieb genommen worden sind. Weiterlesen
Ob der Eigenverbrauch von Solarstrom aus sog. Gebäudeanlagen vergütet wird und welche Voraussetzungen - bspw. hinsichtlich der zulässigen Anlagengröße und der Messanordnung - dabei zu beachten sind, hängt entscheidend vom Inbetriebnahmezeitpunkt der jeweiligen Anlage ab: Weiterlesen
Sobald der Netzbetreiber alle erforderlichen Informationen, z.B. Standort der geplanten Anlage, Energieträger und installierte Leistung, vom Einspeisewilligen (künftigen Anlagenbetreiber) für die Netzanschlussprüfung erhalten hat, muss der Netzbetreiber ihm innerhalb von maximal acht Wochen folgende Informationen übermitteln: Weiterlesen
Das EEG ordnet in verschiedenen Vorschriften an, dass Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber bestimmte Voraussetzungen ihres Vergütungsanspruches durch das Gutachten eines Umweltgutachters oder einer Umweltgutachterin nachweisen. Auskünfte zur Tätigkeit der Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter erhalten Sie bei der: Weiterlesen
Es ist nach dem EEG grundsätzlich zu unterscheiden zwischen dem Zeitpunkt, ab dem der Förderanspruch besteht, und dem Zeitpunkt, der für die Bestimmung des Fördersatzes (also der Vergütungshöhe nach Abzug der Degression) maßgeblich ist: Weiterlesen
Clearingstelle EEG|KWKG – neutrale Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG und des KWKG, betrieben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
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